Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine verantwortliche Person zum Umgang mit Sprengstoff bestellen, müssen Sie diese der zuständigen Stelle anzeigen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in den Verkehr bringen dürfen, müssen Sie schriftlich eine verantwortliche Person bestellen. 
Den Namen, die Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten, verantwortlichen Person müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen. 
Ebenfalls müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen, wenn die Bestellung einer verantwortlichen Person erlischt.  

Informationen

Voraussetzungen

  • Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.

Die zu betrachteten verantwortlichen Personen sind:

  • Aufsichtspersonen
  • Leitende einer Betriebsabteilung
  • Sprengberechtigte
  • Betriebsmeister beziehungsweise Betriebsmeisterinnen
  • Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  • Lagerverwalter
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen, überlassen, aufbewahren, verwenden oder empfangen

Benötigte Unterlagen

Keine.

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Zeigen Sie die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

Sie zeigen die verantwortliche Person schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle an.

  • Änderungen zeigen Sie mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung an.
  • Sie übermitteln den Vor- und Nachnamen, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf werden Sie um eine Nachbesserung gebeten.
  • Abschließend wird Ihre Anzeige betriebsbezogen archiviert.

Dauer

Keine.

Gebühren

Keine.

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Amt für Verbraucherschutz
Sprengstoff

Telefonische Erreichbarkeit:
Do 10-13, 14-16 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 15.04.2026