Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat beantragen

Beantragen Sie eine Zulassung für die gewerbsmäßige Beförderung tierischer Nebenprodukte in einen anderen EU-Mitgliedstaat.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU trasportieren möchten, benötigen Sie die Zulassung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Alle an der geplanten Transport beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Ausweisdokuments

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Stellen Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Transport. Sie dürfen die tierischen Neben- und Folgeprodukte erst innerhalb der EU transportieren, wenn Sie die Zulassung erhalten haben.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag aus Zulassung zum gewerblichen Transport tierischer Nebenprodukte bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert Sie weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.

Gebühren

variabel

Rechtsbehelf


  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Tierische Nebenprodukte Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte Umgang mit tierischen Nebenprodukten Verbringung in andere Mitgliedstaaten Beförderung tierischer Nebenprodukte Gewerblicher Umgang

Letzte Aktualisierung: 08.02.2026