Beschreibung der Leistung
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU trasportieren möchten, benötigen Sie die Zulassung.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU trasportieren möchten, benötigen Sie die Zulassung.
Alle an der geplanten Transport beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Stellen Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Transport. Sie dürfen die tierischen Neben- und Folgeprodukte erst innerhalb der EU transportieren, wenn Sie die Zulassung erhalten haben.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.
variabel
Suchwörter: Tierische Nebenprodukte Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte Umgang mit tierischen Nebenprodukten Verbringung in andere Mitgliedstaaten Beförderung tierischer Nebenprodukte Gewerblicher Umgang
Letzte Aktualisierung: 08.02.2026