Beschreibung der Leistung
Zuständig für Nachprüfungsverfahren nach der VOB und VgV- soweit die Auftragsvergabe an Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen und Bausachverständige betroffen ist. Die Vergabekammer der Finanzbehörde ist zuständig für VOL und alle übrigen Auftragsvergaben nach VgV.
- Um sicherzustellen, dass eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt, möchten wir Sie bitten Nachprüfungsanträge immer zusätzlich per Email an das angegebene Funktionspostfach unter vergabekammer@bsw.hamburg.de zu senden.
- telefonische Erreichbarkeit unter: +49 40 42840-3230
Sie erreichen die Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu den Geschäftszeiten von Montag bis Freitag jeweils zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr.