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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

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Sie möchten sich über Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen informieren. Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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Beschreibung der Leistung

Zuständig für Nachprüfungsverfahren nach der VOB und VgV- soweit die Auftragsvergabe an Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen und Bausachverständige betroffen ist. Die Vergabekammer der Finanzbehörde ist zuständig für VOL und alle übrigen Auftragsvergaben nach VgV.

  • Die Vergabekammer ist während der allgemeinen Funktionszeiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen besetzt.
  • Um sicherzustellen, dass eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt, möchten wir Sie bitten Nachprüfungsanträge immer zusätzlich per Email an das angegebene Funktionspostfach unter vergabekammer@bsw.hamburg.de zu senden.
  • telefonische Erreichbarkeit unter: +49 40 42840-3230

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Zu Beachten

Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 15 Uhr (montags bis donnerstags) bzw. 13 Uhr (freitags sowie an Werktagen vor arbeitsfreien Tagen) bei der Vergabekammer eingehen, möglicherweise erst am darauf folgenden Werktag zugestellt werden.

Rechtsgrundlage

VOB und VgV

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement

Mo-Do 9-15 Uhr, Fr 9-13 Uhr

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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Suchwörter: Vergabekammer für Vergaben nach VOB und VOF (Bausektor)

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024