Beschreibung der Leistung
Zuständig für Nachprüfungsverfahren nach der VOB und VgV- soweit die Auftragsvergabe an Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen und Bausachverständige betroffen ist. Die Vergabekammer der Finanzbehörde ist zuständig für VOL und alle übrigen Auftragsvergaben nach VgV.
- Die Vergabekammer ist während der allgemeinen Funktionszeiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen besetzt.
- Um sicherzustellen, dass eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt, möchten wir Sie bitten Nachprüfungsanträge immer zusätzlich per Email an das angegebene Funktionspostfach unter vergabekammer@bsw.hamburg.de zu senden.
- telefonische Erreichbarkeit unter: +49 40 42840-3230