Beschreibung der Leistung
Um Ihre Ausbildungszeit zu verlängern, gibt es mehrere mögliche Begründungen:
- Verlängerung im Ausnahmefall
- Wenn Sie länger krank waren, es wesentliche Mängel in Ihrer Ausbildung gab, oder Mutterschutzfristen/Elternzeit in die Ausbildungszeit gefallen sind.
- Ausbildung in Teilzeit
Es beseht auch bei einer Teilzeitberufsausbildung die Möglichkeit für Sie, die reguläre Ausbildungsdauer zu verlängern. Diese Teilzeitvereinbarung wird zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt. Sie können die Teilzeit ebenso für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbaren. Dafür beachten Sie:
- Die Kürzung Ihrer täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent der Vollzeitausbildung betragen.
- Die Dauer Ihrer Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen Ihrer regulären Ausbildungsdauer.
Bitte beachten Sie, dass durch die Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung es vorkommen kann, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. In diesem Fall können Sie eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung beantragen.