Hamburg.deHamburg ServiceVerlängerte Ausbildungszeit oder...Handwerkskammer Hamburg

Handwerkskammer Hamburg

Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen

  •  
Die Verlängerung der Ausbildungszeit kann bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung beantragt werden.
  •  

Beschreibung der Leistung

Um Ihre Ausbildungszeit zu verlängern, gibt es mehrere mögliche Begründungen:

  • Verlängerung im Ausnahmefall
  • Wenn Sie länger krank waren, es wesentliche Mängel in Ihrer Ausbildung gab, oder Mutterschutzfristen/Elternzeit in die Ausbildungszeit gefallen sind.
  • Ausbildung in Teilzeit

Es beseht auch bei einer Teilzeitberufsausbildung die Möglichkeit für Sie, die reguläre Ausbildungsdauer zu verlängern. Diese Teilzeitvereinbarung wird zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt. Sie können die Teilzeit  ebenso für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbaren. Dafür beachten Sie:

  • Die Kürzung Ihrer täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent der Vollzeitausbildung betragen.
  • Die Dauer Ihrer Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen Ihrer regulären Ausbildungsdauer.

Bitte beachten Sie, dass durch die Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung es vorkommen kann, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. In diesem Fall können Sie eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung beantragen.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die Verlängerung im Ausnahmefall:

  • längere Krankheit, wegen der Sie viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst haben
  • körperliche oder geistige Behinderung
  • Schwangerschaft und / oder Elternzeit
  • Sehr schlechtes Ergebnis in Ihrer Zwischenprüfung, dass Ihr Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht zu erwarten ist

Für die Verlängerung bei Nichtbestehen Ihrer Abschlussprüfung:

  • nicht bestandene Abschlussprüfung
  • Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung

Für die Teilzeitausbildung:

  • Vereinbarung Ihrer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb
  • Falls Sie noch minderjährig sind, ist in jedem Fall die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Änderungsvertrag
  • Bei Teilzeit: Ausbildungsvertrag
  • Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Einen Antrag auf Verlängerung bzw. einen Änderungsantrag müssen Sie vor dem Ablauf Ihrer regulären Ausbildungszeit einzureichen oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbesteherbescheides.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der Handelskammer Hamburg. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren unterschiedlich:
Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:

  • Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
  • Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
  • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

Bei Teilzeitausbildung:

  • Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
  • Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.

Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:

  • Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
  • Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
  • Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.

Dauer

Bei vollständig vorliegenden Unterlagen erfolgt die Bearbeitung üblicherweise innerhalb von 6 Wochen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Verwaltungsgerichtliche Klage


 

 

Rechtsgrundlage

§ 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 7 a Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 21 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG)



 

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Elternzeit Ausbildung in Teilzeit Ausfallzeiten Durchgefallen Elternzeit Azubi Mängel in der Ausbildung Mutterschutz Azubi Teilzeitausbildung Wiederholungsprüfung

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024