Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als (Vor-)Verein (Zusammenschluss von Personen oder Organisationen, die auf die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins abzielt) die Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung erlangen möchten, können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Dabei ist zu beachten, dass eine Verleihung nur erfolgen kann, wenn Ihnen wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Wahl der Rechtsform einer juristischen Person des Handelsrechts unzumutbar ist.
Sie müssen im Verfahren darlegen, dass Ihnen die Verfolgung des Vereinszwecks in den sondergesetzlichen Rechtsformen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unverhältnismäßig erschwert oder unmöglich wäre.
Eine Ausnahme hiervon ist nur gegeben, wenn die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins durch bundesgesetzliche Sonderregelungen ermöglicht wird (zum Beispiel die Zulassung als wirtschaftlicher Verein, Konzessionierung).
Demnach kommt die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins nur in Betracht, wenn die Wahl einer anderen Rechtsform ganz ausnahmsweise nicht zuzumuten ist.