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Polizei Hamburg

Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen

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Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie

  • erlaubnispflichtige Waffen,
  • erlaubnispflichtige Munition oder
  • waffenrechtliche Erlaubnisurkunden
    • Waffenbesitzkarte,
    • Munitionserwerbschein,
    • Waffenschein,
    • Kleiner Waffenschein,
    • Schießerlaubnis,
    • Europäischer Feuerwaffenpass,
    • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
    • sonstige Erlaubnisurkunden (Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen)

verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Sie können in einer Anzeige den Verlust mehrerer Waffen, Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben mindestens eine Waffe, Munition oder waffenrechtliche Erlaubnisurkunde verloren.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Zu Beachten

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Verlust der Waffe, Munition oder waffenrechtlichen Erlaubnisurkunde bei der zuständigen Waffenbehörde an. 
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige zu den Akten.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Anzeige.

Gebühren

Für die Entgegennahme der Anzeige: Keine

Für die Ausstellung von waffenrechtlichen Ersatzdokumenten fallen je nach Dokumentenart Kosten an.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 37b Absatz 3 Waffengesetz (WaffG)

www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37b.html

Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts

(GebOWaffR)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Adresse und Kontakt

Polizei Hamburg

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

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Suchwörter: Feuerwaffe Schusswaffe WBK

Letzte Aktualisierung: 13.12.2024