Bezirksamt Altona

Versicherungsbescheinigung beantragen für Fundsachen

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, der nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde, können Sie eine Bescheinigung für Ihre Versicherung beantragen.

Beschreibung der Leistung

Die Versicherungsbescheinigung dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde.


In der Regel benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung für verlorene Fahrräder oder Hörgeräte.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben einen Gegenstand verloren.


Der verlorene Gegenstand wurde nicht im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben.


Sie benötigen eine Bescheinigung darüber für Ihre Versicherung.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
  • Reisepass
  • gegebenenfalls: Eigentumsnachweis z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg
  • gegebenenfalls: Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Fahrrädern zwingend erforderlich)
  • gegebenenfalls: Rahmennummer/Seriennummer (bei Fahrrädern)
  • gegebenenfalls: Seriennummer (bei medizinischen Gegenständen zwingend erforderlich)

Zu Beachten

Sie müssen die Bescheinigung für Ihre Versicherung persönlich beantragen. In Ausnahmefällen können Sie die Versicherungsbescheinigung schriftlich beantragen. Der Antragsteller muss sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen.

Fristen

Wenn Sie einen medizinischen Gegenstand verloren haben, wird Ihnen 2-3 Wochen nach dem Verlust die Versicherungsbescheinigung ausgestellt.

 

Wenn Sie ein Fahrrad verloren haben, wird Ihnen die Versicherungsbescheinigung frühestens 10 Wochen nach dem Verlust beziehungsweise nach dem Diebstahl ausgestellt.

 

Fahrräder erhält die zuständige Stelle frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei. Diesen Zeitraum benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.

Verfahrensablauf

Sie erscheinen persönlich bei der zuständigen Stelle und beantragen die Bescheinigung für Ihre Versicherung.


Alternativ können Sie eine andere Person beauftragen, die Bescheinigung für Sie abzuholen.


  • Sie weisen sich aus und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Wenn Ihr verlorener Gegenstand nicht abgegeben wurde und Sie einen geeigneten Eigentumsnachweis vorgelegt haben, erhalten Sie die Bescheinigung für Ihre Versicherung.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 5 - 10 Minuten.

Gebühren

Wenn Sie die Bescheinigung per Post beantragt haben (Ausnahmefälle), fällt eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zuzüglich der Portokosten an. Überweisen Sie diese vorab auf das Konto der zuständigen Stelle. Nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle, dem Zentralen Fundbüro auf.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

 

Rechtsgrundlage

Keine

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt Interner Service
Zentrales Fundbüro

Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.

Anfahrt mit dem Auto: Auffahrt über die Luruper Chaussee. Innerhalb des Quartier Bahrenfeld gilt die StVO mit Einbahnstraßen.

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Suchwörter: Negativbescheinigung, Versicherung

Letzte Aktualisierung: 14.10.2026