Voraussetzungen
Sie haben einen Gegenstand verloren.
Der verlorene Gegenstand wurde nicht im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben.
Sie benötigen eine Bescheinigung darüber für Ihre Versicherung.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- gegebenenfalls: Eigentumsnachweis z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg
- gegebenenfalls: Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Fahrrädern zwingend erforderlich)
- gegebenenfalls: Rahmennummer/Seriennummer (bei Fahrrädern)
- gegebenenfalls: Seriennummer (bei medizinischen Gegenständen zwingend erforderlich)
Zu Beachten
Sie müssen die Bescheinigung für Ihre Versicherung persönlich beantragen. In Ausnahmefällen können Sie die Versicherungsbescheinigung schriftlich beantragen. Der Antragsteller muss sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen.
Fristen
Wenn Sie einen medizinischen Gegenstand verloren haben, wird Ihnen 2-3 Wochen nach dem Verlust die Versicherungsbescheinigung ausgestellt.
Wenn Sie ein Fahrrad verloren haben, wird Ihnen die Versicherungsbescheinigung frühestens 10 Wochen nach dem Verlust beziehungsweise nach dem Diebstahl ausgestellt.
Fahrräder erhält die zuständige Stelle frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei. Diesen Zeitraum benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.