Beschreibung der Leistung
Der Vollzug des Tierschutzgesetzes erfolgt in den sieben Bezirksämtern, Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit.
Dies beinhaltet insbesondere die Erteilung von Erlaubnissen nach §11 Tierschutzgesetz, Transporterlaubnisse nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und die Anerkennung von Sachkunde. Anträge sind direkt an das zuständige Bezirksamt zu richten.
Ebenso erfolgt hier die Überwachung von Tierhaltungen im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bei Beschwerden oder Anzeigen über nicht art- oder sachgerechte Tierhaltungen wenden Sie sich bitte an das für den Ort der Tierhaltung zuständige Bezirksamt, das Sie über den weiterführenden Link ermitteln können