Hamburg.deHamburg ServiceVollzugsaufgaben im Bereich TierschutzBehörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Vollzugsaufgaben im Bereich Tierschutz

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Beschreibung der Leistung

Der Vollzug des Tierschutzgesetzes erfolgt in den sieben Bezirksämtern, Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit.
Dies beinhaltet insbesondere die Erteilung von Erlaubnissen nach §11 Tierschutzgesetz, Transporterlaubnisse nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und die Anerkennung von Sachkunde. Anträge sind direkt an das zuständige Bezirksamt zu richten.
Ebenso erfolgt hier die Überwachung von Tierhaltungen im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bei Beschwerden oder Anzeigen über nicht art- oder sachgerechte Tierhaltungen wenden Sie sich bitte an das für den Ort der Tierhaltung zuständige Bezirksamt, das Sie über den weiterführenden Link ermitteln können

 

Informationen

Zu Beachten

Ausgenommen sind alle Fragen betreffend Tierversuche. Hierfür ist die Behörde für Verbraucherschutz und Justiz zuständig.

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

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Letzte Aktualisierung: 07.12.2024