Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigungsbedürftige Anlage Vorbescheid beantragen

Sie benötigen für Ihre Anlage eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz? Wie Sie einen Vorbescheid erhalten, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Um bestimmte Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu errichten oder zu betreiben, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle.



In einem Vorbescheid entscheidet die zuständige Stelle vorab über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.


Ein Vorbescheid dient vor allem der Planungs- und Investitionssicherheit.


Sie benötigen ihn, wenn Sie vor Ablauf des Genehmigungsprozesses verbindliche Klarheit über zentrale Punkte haben möchten, wie:

  • Absicherung des Standorts, zum Beispiel in Bezug auf Bauplanungsrecht, Abstandsvorgaben, Schutzgebiete
  • Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen wie Lärmschutz, Luftreinhaltung, Sicherheitsabstände, naturschutzrechtliche Belange.
  • Reduziertes finanzielles Risiko: Sie wissen vorab, ob wesentliche Hürden bestehen
  • Verbindliche Festlegung für die spätere Genehmigung
  • Beschleunigung des eigentlichen Genehmigungsverfahrens
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Auswirkungen Ihrer geplanten Anlage können ausreichend beurteilt werden.
  • Sie haben ein berechtigtes Interesse an einem Vorbescheid.
  • Die Aspekte, die Sie prüfen lassen möchten, entsprechen den jeweils geltenden Regelungen (zum Beispiel Bauplanungsrecht, Naturschutz, Abstände, Emissionsgrenzwerte).

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage, in dem Sie genau angeben, über welche Aspekte vorab entschieden werden soll
  • Beschreibung der geplanten Anlage
  • geplante Nutzung und Tätigkeiten
  • Lageplan und Unterlagen zum Standort
  • erste technische Unterlagen (etwa zu zum Lärm, Emissionen, Abständen)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle

Die Unterlagen müssen so detailliert sein, dass die Behörde die einzelnen beantragten Aspekte verbindlich beurteilen kann.

Zu Beachten

Die Behörde darf den Vorbescheid unter bestimmten Bedingungen für die Zukunft widerrufen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

Fristen



Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die Anlage errichten oder betreiben.

Diese ist auch als Vorbescheid oder Teilgenehmigung möglich.



Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis auf 2 weitere Jahre verlängert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen schriftlichen oder elektronischen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Falls erforderlich fordert die zuständige Stelle weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle gibt den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen öffentlich bekannt und legt ihn für einen Monat lang öffentlich aus.
  • Die zuständige Stelle fordert die anderen, zu beteiligenden Behörden auf, innerhalb eines Monats zum Genehmigungsverfahren Stellung zu nehmen.
  • Einwendungen werden mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert.
  • In einem vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, finden keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin statt.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Gegebenenfalls ergänzt die zuständige Stelle den Bescheid um Inhalts- und Nebenbestimmungen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
  • Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls.

Dauer



Die Bearbeitungsdauer ist verfahrensabhängig und beträgt 3 Monate ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und 6 bis 7 Monate, wenn die Öffentlichkeit beteiligt wird.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung berechnet.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 9 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__9.html



§ 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__6.html



§ 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__10.html



§ 21 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__21.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Letzte Aktualisierung: 05.06.2026