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Süderelbe Einwohnerangelegenheiten

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Wenn Sie schnell einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, dauert es normalerweise mehrere Wochen, bis Sie ihn erhalten. Wenn Sie schneller einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrages ausgehändigt.

Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.

Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

  • Eine sorgeberechtigte Person nimmt die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen vor. Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der Sie sich vorwiegend aufhalten.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen.
  • Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • alle erforderlichen Urkunden und Nachweise sofern sich eine Änderung in den personenbezogenen Daten ergeben hat, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
    • Erklärung über die Namensführung
  • aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
    • Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
  • bei Kindern unter 16 Jahren
    • Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
    • Einverständniserklärung und Personalausweis (alternativ eine gut lesbare und erkennbare Kopie des Personalausweises) abwesender Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
  • Einverständniserklärung und Personalausweis aller abwesenden Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
  • nach Einbürgerung: Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder Identitätsbescheinigung, Einbürgerungsurkunde

Zu Beachten

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Reisepass besitzen

Da der vorläufige Personalausweis nur eine kurze Gültigkeitsdauer hat, sollten Sie gegebenenfalls gleichzeitig einen regulären Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen.
Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich in Hamburg an den Hamburg Service Standort Hamburg-Mitte.

Fristen

Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Wenn Sie den vorläufigen Personalausweis nicht am Ort Ihres Hauptwohnsitzes beantragen möchten, erkundigen Sie sich, ob Ihre Begründung dafür anerkannt wird.
  • Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen - persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den vorläufigen Personalausweis.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Der vorläufige Personalausweis wird direkt im Anschluss an die Bearbeitung vor Ort an Sie ausgehändigt.

Dauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Gebühren

10,00 EUR

Aufschlag bei Antragstellung nicht am Hauptwohnsitz: 13,00 EUR

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Kassenautomat

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Adresse und Kontakt

Süderelbe Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Di 12-19, Mi-Do 7-12, Fr 8-14 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Der Standort hat am 12. Juli von 9 - 16 Uhr geöffnet.
Am 18.07.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.
Am 02.08.2025 ist der Standort ganztägig geschlossen.
Am 29.08.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.
Am 30.08.2025 ist der Standort ganztägig geschlossen.
Am 17.10.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.
Am 24.10.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.
Am 21.11.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.
Am 19.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.

Hausbriefkasten vorhanden - am Haupteingang, rechts neben der Glastür. Gebäude nur teilweise rollstuhlgerecht - Fahrstuhlnutzung nur bis in das 3. OG. möglich.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.

Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.
Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.

Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.

Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 13.07.2025