Bergedorf Einwohnerangelegenheiten

Vorläufigen Reisepass beantragen

Wenn Sie schnell einen Reisepass benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Reisepass beantragen, dauert es normalerweise mehrere Wochen, bis Sie ihn erhalten. Benötigen Sie den Reisepass schneller, können Sie innerhalb von 3 - 4 Werktagen einen Express-Reisepass beantragen. Falls es noch dringender ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen direkt im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrages ausgehändigt.



Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):


Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
  • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Wenn der vorläufige Reisepass für eine minderjährige Person (unter 18 Jahre) beantragt werden soll:

  • Die minderjährige Person ist persönlich anwesend.
  • Die minderjährige Person hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Alle sorgeberechtigten Personen sind persönlich anwesend.
    • Wenn eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein kann, muss deren Einverständnis schriftlich nachgewiesen werden.
    • Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der sich die minderjährige Person vorwiegend aufhält (Hauptwohnsitz).

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes, wenn Hamburg Ihr Nebenwohnsitz ist:

  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Reisepass nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Stelle beantragen.
  • Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
    • Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen.
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
  • Personalausweis
  • alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • Reiseunterlagen, falls vorhanden.

Falls der vorläufige Reisepass für eine Person unter 18 Jahren ausgestellt werden soll gegebenenfalls zusätzlich:

  • Nachweis über alleiniges Sorgerecht
  • Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten und Kopie eines Identitätsnachweises des/der abwesenden Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung immer)

Falls Ihr Reisepass gestohlen worden ist und Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben zusätzlich: Diebstahlsanzeige


Falls sich Ihr Name geändert hat zusätzlich: Geburts-, Heirats-, Eheurkunde oder Erklärung über die Namensführung


Falls Sie erstmals einen Reisepass beantragen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben zusätzlich: Einbürgerungsurkunde


Falls Sie erstmalig einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen wollen zusätzlich: Nachweis der zuständigen Stelle über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (in Hamburg handelt es sich bei der zuständigen Stelle um die Behörde für Inneres und Sport)


Falls Sie erstmalig einen Doktortitel eintragen lassen möchten zusätzlich: Nachweis über den Doktortitel

Zu Beachten

  • Sie können mit dem vorläufigen Reisepass nicht visumsfrei in die USA einreisen.
  • Ihr im vorläufigen Reisepass vermerkter Name kann nachträglich nicht geändert werden.
  • Wenn Sie Ihren vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie das melden.

Fristen

Geltungsdauer: 1 Jahr

Sie können keine Verlängerung der Gültigkeit Ihres vorläufigen Reisepasses beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Für den Fall, dass Sie Ihren vorläufigen Reisepass nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen, klären Sie bereits bei der Terminvereinbarung ab, ob Ihre Begründung für dieses Vorgehen anerkannt wird.
  • Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen - persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den vorläufigen Reisepass.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Der vorläufige Reisepass wird direkt im Anschluss an die Bearbeitung vor Ort an Sie ausgehändigt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 15 Minuten. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgehändigt.

Gebühren

Die Grundgebühr beträgt 26,00 EUR. Die Grundgebühr verdoppelt sich, wenn Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert

 

Adresse und Kontakt

Bergedorf Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14, Fr 7-12 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Aktuell sind die Fahrstühle außerbetrieb, so dass keine Barrierefreiheit gewährleistet ist. Stand 10.11.2025

An unseren Fotoautomaten (Selbsterfassungsterminals) können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 10.09.2026