Voraussetzungen
Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. Es sollte zu dem Bevollmächtigten ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis bestehen.
Der Bevollmächtigte muss bereit und in der Lage sein, die Interessen des Vollmachtgebers zu vertreten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch oder die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung.
Benötigte Unterlagen
Gültiger Personalausweis.
Das persönliche Erscheinen des Vollmachtgebers ist zwingend notwendig. Eine Beglaubigung in Abwesenheit des Vollmachtgebers wird nicht vorgenommen.
Zu Beachten
Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Die Schriftform wird verlangt in Grundbuch-, Handelsregister- und Prozesssachen. Ebenso, wenn der Bevollmächtigte beispielsweise in risikoreiche medizinische Eingriffe (§1904 Abs. 5 BGB) oder in freiheitsentziehende Maßnahmen (§1906 Abs. 5 BGB) einwilligen soll. Entscheidungen des Bevollmächtigten bedürfen in einigen Fällen, wie zum Beispiel bei freiheitsentziehenden Maßnahmen oder der Zwangsbehandlung der Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Sie können Ihre Unterschrift oder ein Handzeichen unter der Vorsorgevollmacht durch die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht kostenlos öffentlich beglaubigen lassen. Damit räumen Sie Zweifel an der Echtheit Ihrer Unterschrift und an ihrer Identität aus und erhöhen die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr. Zur öffentlichen Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens auf der Vorsorgevollmacht ist der Personalausweis der unterschreibenden Person erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist zum Beispiel ausdrücklich gefordert bei: Grundbuch- und Handelsregistereintragungen, einer Anmeldung im Vereinsregister, der Ausschlagung einer Erbschaft, der Rückgabe einer Schuldscheinanerkenntnis.
Die individuelle rechtliche Beratung, und die Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit einer Beurkundung durch einen Notar, sind situationsbedingt empfehlenswert. Zum Beispiel bei komplexen Vermögensverhältnissen, Differenzen in der Familie. Insbesondere erhöht die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht deren Beweiswert erheblich und schließt weitestgehend aus, dass später im Vertretungsfall Einwendungen gegen Ihre Geschäftsfähigkeit und gegen die Ernsthaftigkeit Ihrer Entscheidung geltend gemacht werden. Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist immer notwendig bei der Aufnahme von Verbraucherdarlehen, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird oder wenn sie als Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder einer GmbH tätig sind.
Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.