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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen

Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde zulassen, dass Sie mit der Einleitung beginnen, bevor Ihnen die Genehmigung vorliegt.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten,  kann die zuständige Stelle auf Ihren entsprechenden Antrag hin einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Zulassung kann erteilt werden, wenn

  • Sie bereits die Einleitungsgenehmigung beantragt haben und
  • mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten gerechnet werden kann und
  • an dem vorzeitigen Beginn der Einleitung ein nachweisliches öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht und
  • Sie sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser, schriftlicher Antrag 
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse oder ein öffentliches Interesse am vorzeitigen Beginn der Einleitung begründen

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Keine. 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle und fügen dem Antrag die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen genehmigt die zuständige Stelle den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühren.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Wochen rechnen.







 

Gebühren

100,00 EUR - 25.000,00 EUR

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2025