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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde zulassen, dass Sie mit der Einleitung beginnen, bevor Ihnen die Genehmigung vorliegt.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung abwarten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn Ihrer Einleitung zulassen. Um die Zulassung zu erhalten und vorzeitig mit der Einleitung beginnen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Zulassung  der vorzeitigen Einleitung kann Ihnen erteilt werden, wenn

  • Sie bereits die Genehmigung der Einleitung beantragt haben
  • mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten gerechnet werden kann,
  • an dem vorzeitigen Beginn ein nachweisliches öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht

Sie müssen sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser, schriftlicher Antrag 
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse oder ein öffentliches Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag und reichen ihn samt der notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen genehmigt die zuständige Stelle den vorzeitigen Beginn Ihrer Abwassereinleitung.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühr.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Wochen rechnen.







 

Gebühren

100,00 EUR - 25.000,00 EUR

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 19.01.2025