Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Waffe außerhalb
- Ihrer eigenen Wohnung,
- Ihrer eigenen Geschäftsräume,
- Ihres eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten) oder
- einer Schießstätte
zugriffsbereit bei sich tragen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis (Waffenschein). Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Wenn Sie die Waffe bei sich führen, müssen Sie den Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.