Beschreibung der Leistung
Für die Bescheinigung der Wählbarkeit von Wahlbewerbungen (Wählbarkeitsbescheinigung) und die Bescheinigung der Wahlberechtigung auf Formblättern zur Unterstützung eines Wahlvorschlags ist in Hamburg zentral der Standort Zentrale Meldeangelegenheiten zuständig.