Harburg Einwohnerangelegenheiten

Wahlwerbung Widerspruch

Sie möchten vom Wahlwerbung Wiederspruch gebrauchen machen, dann finden Sie hier die nötigen Informationen.

Beschreibung der Leistung

Nach § 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) dürfen die Namen und Anschriften von Wahlberechtigten in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten vor einer Wahl an Parteien, Wählervereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen übermittelt werden, damit diese sie zur individuellen Adressierung im Wahlkampf nutzen können. Die Auskünfte dürfen nur für Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden und sind innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zu löschen.



Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Melderegisterauskünften für Zwecke der Wahlwerbung zu widersprechen. Die Widerspruchserklärung kann gegenüber jeder Einwohnerdienststelle des Hamburg Service vor Ort abgegeben werden. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Melderegister und gilt für alle künftigen Wahlen bis zu einer etwaigen Rücknahme fort. Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter den Links oder in den Standorten für Einwohnerangelegenheiten.



Das Widerspruchsrecht kann nur einheitlich ausgeübt werden. Ein auf eine bestimmte Partei beschränkter Widerspruch ist unzulässig. Die Tatsache, dass das Widerspruchsrecht ausgeübt wurde, wird den Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht mitgeteilt. Widersprüche werden auch von Minderjährigen berücksichtigt, die bis zur kommenden Wahl wahlberechtigt sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Wohnhaft in Hamburg.

Benötigte Unterlagen

Widerspruchserklärung (Textvorschlag s. Link), kann auch auf dem Postwege erfolgen.

Zu Beachten

Die Parteien sind berechtigt, sich ab 6 Monate vor einer Wahl Adressen vom Hamburg Service aufgeben zu lassen.

Dauer

ca. 5 Minuten

Gebühren

Gebührenfrei

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Kassenautomat

SocialCard wird akzeptiert

Rechtsgrundlage

§ 50 Bundesmeldegesetz (BMG), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGwV)

Adresse und Kontakt

Harburg Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 20.02.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 20.03.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 02.04.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 10.04.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 17.04.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 30.04.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 13.05.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 15.05.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 22.05.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 19.06.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 17.07.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 21.08.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.09.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 16.10.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 20.11.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.12.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23. und 30.12.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.

Der Haupteingang zum Harburger Rathausforum 3 befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes und ist über den Innenhof des Gebäudekomplexes erreichbar. Um zum Innenhof zu gelangen, nutzen Sie den Zugang an der Knoopstraße. Der Hausbriefkasten befindet sich am Harburger Rathausplatz 1 (Rathaus). Es stehen keine Kundenparkplätze zur Verfügung.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Suchwörter: Widerspruchsrecht hinsichtlich persönlich adressierter Wahlwerbung

Letzte Aktualisierung: 21.01.2026