Beschreibung der Leistung
In Wasserschutzgebieten ist für die Errichtung einer Sammelgrube für Abwasser eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung notwendig. Diese Befreiung kann mit dem Onlinedienst beantragt werden.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wasserrechtliche Erlaubnis für Abwassersammelgrube beantragenIn Wasserschutzgebieten ist für die Errichtung einer Sammelgrube für Abwasser eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung notwendig. Diese Befreiung kann mit dem Onlinedienst beantragt werden.
Zur Nutzung des Online-Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Informationen zur geplanten Sammelgrube und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes
Anträge sollten vier bis sechs Wochen vor Baubeginn gestellt werden.
Eintragung online ca. 15 Minuten.
Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.
Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.
Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch erhoben werden.
Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot der §§ 4 / 5 (7) der jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnung.
Suchwörter: Wasserhaushaltsgesetz-Abwasserbeseitigung Wasserschutzgebiete Sielanschlusszwang
Letzte Aktualisierung: 03.10.2024