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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserrechtliche Erlaubnis für Abwassersammelgrube beantragen

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So möchten auf Ihrem Wohngrundstück an einem Wasserschutzgebiet eine Abwassersammelgrube errichten lassen? Dann können Sie mit einem Online-Dienst eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung genehmigen lassen.
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Beschreibung der Leistung

In Wasserschutzgebieten ist für die Errichtung einer Sammelgrube für Abwasser eine Befreiung von der entsprechenden Wasserschutzgebiets-Verordnung notwendig. Diese Befreiung kann mit dem Onlinedienst beantragt werden. 

 

Informationen

Voraussetzungen

Zur Nutzung des Online-Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Informationen zur geplanten Sammelgrube und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes

Fristen

Anträge sollten vier bis sechs Wochen vor Baubeginn gestellt werden.

Dauer

Eintragung online ca. 15 Minuten.



Ein Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.

Gebühren

Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Erteilung einer Befreiung gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz von dem Verbot der §§ 4 / 5 (7) der jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnung.

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserwirtschaft

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Suchwörter: Wasserhaushaltsgesetz-Abwasserbeseitigung Wasserschutzgebiete Sielanschlusszwang

Letzte Aktualisierung: 03.10.2024