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Mitte Einwohnerangelegenheiten

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies bei der Polizei melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
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Beschreibung der Leistung

Sie können den Diebstahl Ihres Personalausweises bei jeder Polizeidienststelle melden.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Das ist möglich bei jedem Hamburg Service, wenn Hamburg Ihr Hauptwohnsitz ist.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Zudem wird ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13,00 EUR erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Kundenzentrum Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit Hamburg Service Ihren Grund anerkennt.

Ab dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto:
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    • Ab 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt.
    • Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).
    • Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:

  • Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (max. 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Fristen


  • Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich bei der Polizei anzeigen.

  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung circa 3-4 Wochen

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis nach Diebstahl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei. Die Anzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten. Die Verlustmeldung müssen Sie dann für die Beantragung zum Hamburg Service mitbringen.
  • Wenn Sie im Hamburg Service einen neuen Personalausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Sie leisten eine Unterschrift, die später auf dem Personalausweis abgedruckt wird.
  • Der Personalausweis wird bei einer externen Stelle für Sie bestellt.
  • Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Personalausweis abholen können.
  • Sie erhalten direkt bei der Antragstellung einen Brief (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN sowie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion.
  • Sie bestätigen den Erhalt des ungeöffneten PIN-Briefes.
  • Sie zahlen die Gebühren.
  • Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Personalausweis abholen können.
  • Nachdem Sie informiert worden sind, dass Ihr Personalausweis abholbereit ist, holen Sie ihn an der Stelle ab, an der Sie ihn beantragt haben.

Dauer

Die Antragstellung dauert circa 15 Minuten. Circa 2-3 Wochen nach der Antragstellung können Sie Ihren Personalausweis am Ort der Beantragung abholen.

Gebühren


  • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:

    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis

    • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland



Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html

Adresse und Kontakt

Mitte Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Fr 7-19, Sa 9-16 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Der Standort ist am 07.05.2025 von 10.30-15.30 Uhr nicht geöffnet.

Hausbriefkasten befindet sich vor den Eingängen auf der Vorder- und Rückseite.
Es ist nur eine ganz geringe Anzahl an Parkplätzen vorhanden !

Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.

Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge. Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

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Letzte Aktualisierung: 21.04.2025