Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen in Ihrem Prostitutionsgewerbe neu einsetzen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Personen mit den folgenden Aufgaben unterliegen einer Zuverlässigkeitsprüfung; dies gilt auch, wenn die entsprechenden Personen über Fremdfirmen bei Ihnen beschäftigt sind:
- Betriebsleitung und Betriebsbeaufsichtigung
- Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung,
- Einlasskontrolle
- Bewachung
Im Anschluss an Ihre Anmeldung prüft die zuständige Stelle die Zuverlässigkeit der angemeldeten Person. Fällt die Prüfung negativ aus, kann Ihnen die zuständige Stelle die Beschäftigung der Person in Ihrem Prostitutionsgewerbe untersagen.
Mitarbeitende mit anderen Aufgaben, zum Beispiel Barpersonal und Reinigungskräfte sind ebenfalls zu melden.
Achtung: Die Meldung weiterer Personen gilt nur im Falle einer entsprechenden Nebenbestimmung (Auflage) zu einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG oder wenn die zuständige Stelle dies aufgrund einer anderen Ermächtigungsgrundlage von Ihnen verlangt.