Beschreibung der Leistung
Sie können Ihren Widerspruch schriftlich mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben einlegen oder ihn direkt bei der Ausgangsbehörde zur Niederschrift persönlich vortragen. Außerdem können Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben. Dabei müssen Sie die speziellen Vorschriften über die elektronische Kommunikation mit Behörden beachten. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Ausgangsbehörde und gegebenenfalls die Widerspruchsbehörde überprüft aufgrund Ihres Widerspruchs noch einmal die Entscheidung.
Wird dem Widerspruch stattgegeben (auch “abgeholfen” genannt), wird der ursprüngliche Bescheid aufgehoben oder korrigiert und gegebenenfalls ein neuer Bescheid erlassen.
Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Ausgangsbehörde.