Rahlstedt Einwohnerangelegenheiten

Umzug innerhalb Hamburgs melden

Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, müssen Sie sich ummelden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie innerhalb Hamburgs umgezogen sind, müssen Sie sich ummelden. Sie müssen Ihre neue Anschrift in Ihren amtlichen Dokumenten ändern lassen. Dies betrifft gegebenenfalls

  • Ihren Personalausweis,
  • Ihre eID-Karte oder
  • Ihren elektronischen Aufenthaltstitel.

Die Daten auf dem Chip Ihres Dokuments werden von der zuständigen Stelle geändert.



Sie erhalten eine Meldebestätigung.



Wenn Sie sich ummelden, wird Ihre bisherige Wohnung von der zuständigen Stelle abgemeldet oder als Nebenwohnung beibehalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind innerhalb Hamburgs umgezogen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Passersatz) sowie gegebenenfalls zusätzlich
    • Ihre eID-Karte oder
    • Ihren (elektronischen) Aufenthaltstitel
  • Kinder (bis zum 18. Geburtstag): wenn vorhanden Ausweis und/oder Pass, sonst Geburtsurkunde; persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich –
  • Nachweis über Ihren Umzug und Ihre neue Adresse
    • Kaufvertrag oder Grundbuchauszug (bei Einzug in Wohneigentum)
    • Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Daten:
      • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
      • Einzugsdatum,
      • Anschrift der Wohnung sowie
      • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
  • gegebenenfalls Ausweisdokumente im Original und schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen, deren Umzug Sie melden
  • gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung 1 (KFZ-Schein)

Zu Beachten

Klären Sie vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle, wenn Sie minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne beide Sorgeberechtigten ummelden möchten.



Wenn Sie Ihr minderjähriges Kind, das bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, in Ihre neue Hauptwohnung ohne das andere Elternteil ummelden möchten, benötigen Sie das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts.



Gleiches gilt, wenn Sie die alleinige oder Hauptwohnung Ihres minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils ummelden möchten.



Ab Vollendung des 16. Lebensjahrs können sich Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ummelden.



Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Person.



Ehepaare können die Ummeldung des Partners in eine gemeinsame Wohnung auch ohne Vollmacht, nur unter Vorlage des Personalausweises, vornehmen.



Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie Ihre Adresse auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein) ebenfalls ändern lassen.

Fristen

Melden Sie sich spätestens 2 Wochen nach Ihrem Umzug um.

Verfahrensablauf

Sie können sich persönlich bei der zuständigen Stelle ummelden:

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor.
  • Sie melden Ihren Wohnsitz um.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister geändert.
  • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert.
  • Sie erhalten eine Meldebestätigung.
  • Sie bezahlen die Gebühr.

Sie können sich online ummelden:

  • Sie besitzen einen gültigen deutschen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte.
  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie registrieren sich für die Nutzung.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten ein.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister geändert.
  • Sie erhalten gegebenenfalls Adressaufkleber, die Sie über die alte Adresse in Ihren Personalausweis kleben.
  • Befindet sich in einem Dokument ein Chip, wird die Adresse darauf geändert.
  • Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
  • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ist dies für Sie kostenfrei.

Dauer

Die Bearbeitung vor Ort dauert in der Regel 6 bis 8 Minuten.

Gebühren

Es fallen Kosten in Höhe von 14,00 EUR pro Person oder Familienverband mit den selben Umzugsdaten an.

Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ist dies für Sie kostenfrei.

Bei einer Änderung der Adresse auf der Zulassungsbescheinigung I (ehemals Kfz-Schein) innerhalb von 14 Tagen nach der Ummeldung fallen Kosten in Höhe von 11,40 Euro an.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

Ab dem 20. Oktober 2025 ist nur noch Kartenzahlungen möglich. 

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

Adresse und Kontakt

Rahlstedt Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo-Di 12-19, Mi-Do 7-12, Fr 8-14 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 21.11.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 19.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 30.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 02.01.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2025