Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Sicherheitsmaßnahmen von Flugplatzbetreibenden beantragen

Sie möchten eine Luftsicherheitskontrollkraft zertifizieren lassen? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie dies beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Nur zertifizierte Personen dürfen als Luftsicherheitskontrollkräfte arbeiten. Wenn Sie die betroffenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zertifizieren lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Eine solche Zertifizierung besteht aus einer Schulung sowie einer schriftlichen und praktischen Prüfung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie betreiben einen Flugplatz oder einen Sicherheitsdienst und möchten Luftsicherheitskontrollkräfte zertifizieren lassen.
  • Die zur Zertifizierung angemeldeten Luftsicherheitskontrollkräfte
    • haben die Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns bestanden,
    • sind körperlich und mental für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft geeignet.

Benötigte Unterlagen

  • Liste aller Schulungs- oder Prüfungsteilnehmenden
  • Zertifizierungsurkunde der Ausbildenden
  • Nachweis über die erfolgreich absolvierte Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Schulungs- oder Prüfungsteilnehmenden

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Sie können hierfür den bereitgestellten Online-Dienst nutzen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Der Sicherheitsdienstleister führt die Schulung durch und reicht den Schulungsnachweis bei der zuständigen Stelle ein.
  • Der Sicherheitsdienstleister beantragt über den Flugplatzbetreiber oder die Flugplatzbetreiberin die Prüfungsabnahme für die Schulungsteilnehmenden.
  • Der Sicherheitsdienstleister übermittelt eine namentliche Aufstellung der Prüflinge und die Schulungsnachweise an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle bildet einen Prüfungsausschuss und führt die schriftliche sowie praktische Prüfung durch.
  • Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden die Zertifizierungsnachweise. Der Flugplatzbetreiber oder die Flugplatzbetreiberin erhält eine Kopie.
  • Die zuständige Stelle erstellt einen Gebührenbescheid und sendet diesen an den Flugplatzbetreiber oder die Flugplatzbetreiberin

Dauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Zertifizierung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen: 300,00 Euro

Zertifizierung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen bei Wiederholung eines praktischen Prüfungsteils oder ausschließlicher Ablegung des praktischen Prüfungsteils: 250,00 Euro

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv_2023/__3.html

Kapitel 11.2. der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der EU-Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

§ 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__8.html

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsigebv/__1.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 14.01.2026