Beschreibung der Leistung
- Als Flugplatzbetreiber dürfen Sie nur Personen als Luftsicherheitskontrollkräfte einsetzen, die über einen Zertifizierungsnachweis für die jeweilige Tätigkeit verfügen.
- Wenn Sie Luftsicherheitskontrollkräfte zertifizieren lassen möchten, können Sie den Antrag online bei der zuständigen Stelle stellen.
- Die Schulung der Personen, die für die Kontrolle von Personen und mitgeführten Gegenständen verantwortlich sind, vermittelt die Kompetenzen, die im modularen Schulungssystem festgelegt sind.
- Nach Abschluss der Schulung nimmt die zuständige Stelle eine schriftliche und praktische Prüfung ab.
- Nach bestandener Prüfung stellt die zuständige Stelle den Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmern einen Zertifizierungsnachweis aus.
- Eine Kopie der Zertifizierungsnachweise wird Ihnen durch die zuständige Stelle zur Verfügung gestellt.