Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Sie können hierfür den bereitgestellten Online-Dienst nutzen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Der Sicherheitsdienstleister führt die Schulung durch und reicht den Schulungsnachweis bei der zuständigen Stelle ein.
- Der Sicherheitsdienstleister beantragt über den Flugplatzbetreiber oder die Flugplatzbetreiberin die Prüfungsabnahme für die Schulungsteilnehmenden.
- Der Sicherheitsdienstleister übermittelt eine namentliche Aufstellung der Prüflinge und die Schulungsnachweise an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle bildet einen Prüfungsausschuss und führt die schriftliche sowie praktische Prüfung durch.
- Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden die Zertifizierungsnachweise. Der Flugplatzbetreiber oder die Flugplatzbetreiberin erhält eine Kopie.
- Die zuständige Stelle erstellt einen Gebührenbescheid und sendet diesen an den Flugplatzbetreiber oder die Flugplatzbetreiberin
Dauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig vom Einzelfall.
Gebühren
Zertifizierung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen: 300,00 Euro
Zertifizierung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen bei Wiederholung eines praktischen Prüfungsteils oder ausschließlicher Ablegung des praktischen Prüfungsteils: 250,00 Euro