Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifengänge an einem Flughafen beantragen

Sie möchten Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge im Luftsicherheitsbereich zertifizieren lassen? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie dies beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Nur zertifizierte Personen dürfen als Zugangskontrollkräfte sowie als Personal für Überwachungen und Streifengänge im Luftsicherheitsbereich arbeiten. Wenn Sie die betroffenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zertifizieren lassen möchten, müssen Sie dies beantragen.



Eine solche Zertifizierung besteht aus einer Schulung und der anschließenden Zertifizierung durch die zuständige Stelle. Die Schulung umfasst theoretische, praktische und einsatzspezifische Elemente. Hierbei müssen die zur Zertifizierung angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erforderlichen Erfahrungen und Befähigung in folgenden Themenbereichen erweisen:

  • Sicherheitsverfahren,
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme,
  • Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen,
  • Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten,
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände,
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen, zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie betreiben einen Flugplatz oder einen Sicherheitsdienst und möchten Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge im Luftsicherheitsbereich zertifizieren lassen.
  • Die zur Zertifizierung angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • haben die Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns bestanden,
    • haben einen Schulungsnachweis,
    • sind körperlich und mental für die Tätigkeit als Sicherheitspersonal geeignet.

Benötigte Unterlagen

  • Liste aller Schulungsteilnehmenden
  • Zertifizierungsurkunde der Ausbildenden
  • Nachweis über die erfolgreich absolvierte Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Schulungssteilnehmenden

Zu Beachten

Keine

Fristen

Die Zertifizierung ist 5 Jahre gültig.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein, fügen alle erforderlichen Unterlagen hinzu und melden den Schulungsbedarf für Sicherheitspersonal.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre eingereichten Unterlagen.
  • Der Sicherheitsdienstleister führt die Schulung durch und reicht den Schulungsnachweis bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen.
  • Die Teilnehmenden erhalten von der zuständigen Stelle die Zertifizierungsnachweis. Der Flugplatzbetreiber oder die Flugplatzbetreiberin erhält eine Kopie.
  • Die zuständige Stelle erstellt einen Gebührenbescheid und sendet diesen an den Flugplatzbetreiber beziehungsweise die Flugplatzbetreiberin.

Dauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Die Gebühren betragen zwischen 20,00 Euro und 40,00 Euro.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv_2023/__3.html

Kapitel 11.2. der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der EU-Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

§ 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__8.html

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsigebv/__1.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Suchwörter: Zertifizierung Luftsicherheitsbehörde Sicherheitspersonal Zugangskontrollkräfte Schulung im Luftsicherheitsbereich DVO (EU) 2015/1998 Personal für Überwachungen Personal für Streifengänge Flughafenbetreiber

Letzte Aktualisierung: 11.10.2026