Beschreibung der Leistung
Nur zertifizierte Personen dürfen als Zugangskontrollkräfte sowie als Personal für Überwachungen und Streifengänge im Luftsicherheitsbereich arbeiten. Wenn Sie die betroffenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zertifizieren lassen möchten, müssen Sie dies beantragen.
Eine solche Zertifizierung besteht aus einer Schulung und der anschließenden Zertifizierung durch die zuständige Stelle. Die Schulung umfasst theoretische, praktische und einsatzspezifische Elemente. Hierbei müssen die zur Zertifizierung angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erforderlichen Erfahrungen und Befähigung in folgenden Themenbereichen erweisen:
- Sicherheitsverfahren,
- Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme,
- Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen,
- Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten,
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände,
- Kenntnis der Sofortmaßnahmen, zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen.