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Behörde für Wirtschaft und Innovation

Zertifizierung von Sicherheitspersonal beantragen

Wenn Sie Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge  im Luftsicherheitsbereich zertifizieren lassen möchten, können Sie dies bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.
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Beschreibung der Leistung

  • Flugplatzbetreiber müssen Sicherheitspersonal schulen
  • Die spezifische Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen umfasst die im modularen Schulungssystem hinterlegten Kompetenzen.
  • Die Ausbildenden führen während oder nach der Schulung eine Lernerfolgskontrolle durch, die in der Schulungsbescheinigung dokumentiert ist. Nach Vorlage der Schulungsbescheinigung stellt die zuständige Luftsicherheitsbehörde auf Antrag des Flugplatzbetreibers oder des Sicherheitsdienstleisters einen Zertifizierungsnachweis aus.
  • Zertifiziertes Sicherheitspersonal muss ab Beginn der Zertifizierung innerhalb von 5 Jahren eine Fortbildung/Auffrischungsschulung nachweisen.
  • Die Schulung als Sicherheitspersonal umfasst theoretische, praktische und einsatzspezifische Elemente.
  • Dabei muss das Sicherheitspersonal die erforderlichen Erfahrungen und Befähigung in folgenden Themenbereichen erweisen: 
  • Sicherheitsverfahren,
    • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme 
    • Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
    • Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen 
    • Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
    • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
    • Kenntnis der Sofortmaßnahmen, zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen.
  • Nur mit dem Zertifizierungsnachweis ist es gestattet als Zugangskontrollkraft sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge im Luftsicherheitsbereich tätig zu sein.
     

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns.
  • Sie haben einen Schulungsnachweis.
  • Sie sind körperlich und mental für die Tätigkeit als Sicher-heitspersonal geeignet.

Benötigte Unterlagen

  • Liste aller Schulungsteilnehmenden
  • Zertifizierungsurkunde des Ausbildenden

Zu Beachten

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Fristen

Geltungsdauer 5 Jahre

Für die Rezertifizierung von Personal, die keine Röntgen- oder EDS-Geräte bedienen, gilt ein Rezertifizierungs-Intervall von fünf Jahren. Das betrifft die Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge (Sicherheitspersonal).

Verfahrensablauf

Die Zertifizierung von Sicherheitspersonal können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen. 
Wenn Sie die Zertifizierung von Sicherheitspersonal schriftlich anmelden wollen:

  • Flughafenbetreiber oder Sicherheitsdienstleister melden den Bedarf für die Schulung als Sicherheitspersonal bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde.
  • Sicherheitsdienstleister führen die Schulung durch.
  • Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister führen die Schulung durch und übermitteln im Anschluss den Schulungsnachweis zusammen mit dem Antrag auf Zertifizierung an die zuständige Luftsicherheitsbehörde.
  • Ihre zuständige Luftsicherheitsbehörde prüft Ihren Antrag und die Schulungsnachweise und stellt im Anschluss daran die entsprechenden Zertifizierungsnachweise aus.
  • Der Flugplatzbetreiber erhält die Zertifizierungsnachweise in Kopie. 
  • Erstellung des Gebührenbescheids.

Wenn Sie die Zertifizierung von Sicherheitspersonal online anmelden wollen:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie wählen die Antragsart „Zertifizierung von Sicherheitspersonal“ aus.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Dauer

3 Tage bis 5 Tage

Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

Gebühren

von 20 bis zu 40 Euro

Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverodnung (LuftSiGebV)

Rechtsbehelf

Anhörung nach dem Hamburgischen Verwaltungsvollstre-ckungsgesetz HmbVwVfG

Widerspruch bei Aufhebung oder Einziehung

 

Rechtsgrundlage

§ 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__3.html

 

Nr. 11.2. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

 

§ 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__8.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de

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Suchwörter: Zertifizierung Luftsicherheitsbehörde Sicherheitspersonal Zugangskontrollkräfte Schulung im Luftsicherheitsbereich DVO (EU) 2015/1998 Personal für Überwachungen Personal für Streifengänge Flughafenbetreiber

Letzte Aktualisierung: 20.01.2025