Verfahrensablauf
Die Zertifizierung von Sicherheitspersonal können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Wenn Sie die Zertifizierung von Sicherheitspersonal schriftlich anmelden wollen:
- Flughafenbetreiber oder Sicherheitsdienstleister melden den Bedarf für die Schulung als Sicherheitspersonal bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde.
- Sicherheitsdienstleister führen die Schulung durch.
- Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister führen die Schulung durch und übermitteln im Anschluss den Schulungsnachweis zusammen mit dem Antrag auf Zertifizierung an die zuständige Luftsicherheitsbehörde.
- Ihre zuständige Luftsicherheitsbehörde prüft Ihren Antrag und die Schulungsnachweise und stellt im Anschluss daran die entsprechenden Zertifizierungsnachweise aus.
- Der Flugplatzbetreiber erhält die Zertifizierungsnachweise in Kopie.
- Erstellung des Gebührenbescheids.
Wenn Sie die Zertifizierung von Sicherheitspersonal online anmelden wollen:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie wählen die Antragsart „Zertifizierung von Sicherheitspersonal“ aus.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Dauer
3 Tage bis 5 Tage
Es gibt keine gesetzlichen Fristen.
Gebühren
von 20 bis zu 40 Euro
Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverodnung (LuftSiGebV)