Sozialbehörde

Ärztliche Prüfung Zulassung beantragen

Sie möchten einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ablegen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Antrag einreichen müssen.

Beschreibung der Leistung

Um Ihre Ausbildung zur Ärztin beziehungsweise zum Arzt abzuschließen, müssen Sie die Ärztliche Prüfung vor der für Sie zuständigen Stelle erfolgreich ablegen. Die Ärztliche Prüfung besteht aus 3 Abschnitten. Das Bestehen der Prüfungen ist Voraussetzung für Ihre staatliche Zulassung (Approbation). Die Zulassung zu dem jeweiligen Prüfungsabschnitt der Ärztlichen Prüfung müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Erster Prüfungsabschnitt

  • Sie haben bereits 2 Jahre Medizin studiert, alle vorgeschriebenen Studienleistungen sowie ein Wahlfach erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben eine Ausbildung in Erster Hilfe absolviert.
  • Sie haben einen Krankenpflegedienst von 3 Monaten absolviert.

Zweiter Prüfungsabschnitt

  • Sie haben nach Bestehen des ersten Prüfungsabschnitts 3 weitere Jahre Medizin studiert, alle vorgeschriebenen Studienleistungen abgeschlossen.
  • Sie haben eine Famulatur im Umfang von 4 Monaten absolviert.

Dritter Abschnitt

  • Sie haben nach Bestehen des zweiten Prüfungsabschnitts ein weiteres Jahr Medizin studiert und alle vorgeschriebenen Studienleistungen abgeschlossen.
  • Sie haben erfolgreich die praktische Ausbildung in den Fächern „Innere Medizin“, „Chirurgie“ und Ihrem Wahlfach absolviert.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Gegebenenfalls: Eheurkunde
  • Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretende Unterlage

Bei Meldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zusätzlich:

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • bei Zeugnissen aus dem Ausland: Anerkennungsbescheid
  • Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen,
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe
  • Nachweis über die Ableistung des Krankenpflegedienstes

Bei Meldung zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zusätzlich:

  • Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
  • Leistungsnachweise
  • Nachweis über die Ableistung der Famulatur
  • Zeugnis über das Bestehen des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

Bei Meldung zum 3 Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zusätzlich:

  • Bescheinigung über das Praktische Jahr
  • Zeugnis über das Bestehen des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

Zu Beachten

keine

Fristen

Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen und der Antrag vollständig ist, erhalten Sie eine Bestätigung der Vollständigkeit über das Servicepostfach.

Dauer

Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 10 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__10.html

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Letzte Aktualisierung: 08.02.2026