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Zu den ärztlichen Prüfungen anmelden

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Bevor Sie eine Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten können, müssen Sie die ärztlichen Prüfungen bestehen.
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Beschreibung der Leistung

Bevor Sie eine Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten können, müssen Sie die ärztlichen Prüfungen bestehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung bestimmt.

  • Sie befinden sich jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung bestimmt.

Benötigte Unterlagen

Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:

  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
  • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle,
  • das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
  • die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen,
  • die Nachweise über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe und über die Ableistung des Krankenpflegedienstes

Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:

  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
  • das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
  • die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen einschließlich der Leistungsnachweise und der Nachweis über die Ableistung der Famulatur,
  • das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:

  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
  • das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
  • die Bescheinigung über das Praktische Jahr nach dem Muster der Anlage 4,
  • das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

Zu Beachten

keine

Fristen

Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.

Verfahrensablauf

Alle notwendigen Unterlagen müssen über den Onlineservice eingereicht werden.

Dauer

je nach Einzelfall

Gebühren

Für Anrechnung von Krankenpflegedienst und Famulaturen gemäß Gebührenrahmen.

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 10 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__10.html

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Letzte Aktualisierung: 01.12.2024