Voraussetzungen
Erster Prüfungsabschnitt
- Sie haben bereits 2 Jahre Medizin studiert, alle vorgeschriebenen Studienleistungen sowie ein Wahlfach erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben eine Ausbildung in Erster Hilfe absolviert.
- Sie haben einen Krankenpflegedienst von 3 Monaten absolviert.
Zweiter Prüfungsabschnitt
- Sie haben nach Bestehen des ersten Prüfungsabschnitts 3 weitere Jahre Medizin studiert, alle vorgeschriebenen Studienleistungen abgeschlossen.
- Sie haben eine Famulatur im Umfang von 4 Monaten absolviert.
Dritter Abschnitt
- Sie haben nach Bestehen des zweiten Prüfungsabschnitts ein weiteres Jahr Medizin studiert und alle vorgeschriebenen Studienleistungen abgeschlossen.
- Sie haben erfolgreich die praktische Ausbildung in den Fächern „Innere Medizin“, „Chirurgie“ und Ihrem Wahlfach absolviert.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls: Eheurkunde
- Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretende Unterlage
Bei Meldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zusätzlich:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- bei Zeugnissen aus dem Ausland: Anerkennungsbescheid
- Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen,
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe
- Nachweis über die Ableistung des Krankenpflegedienstes
Bei Meldung zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zusätzlich:
- Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
- Leistungsnachweise
- Nachweis über die Ableistung der Famulatur
- Zeugnis über das Bestehen des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
Bei Meldung zum 3 Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zusätzlich:
- Bescheinigung über das Praktische Jahr
- Zeugnis über das Bestehen des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
Zu Beachten
keine
Fristen
Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.