Beschreibung der Leistung
Bevor Sie als Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie die lebensmittelchemischen Prüfungen bestehen.
Für die Anmeldung zu den lebensmittelchemischen Prüfungen des Ersten und Zweiten Abschnitts müssen alle erforderlichen Unterlagen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem) eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Vorlage aller Unterlagen gemäß der APO-LMChem vorgesehen Fristen.