Voraussetzungen
Für die berufspraktische Ausbildung:
- Sie haben ein Hochschulstudium der Lebensmittelchemie mit Abschluss der ersten Staatsprüfung oder
- Sie haben einen Master- beziehungsweise Diplomabschluss im Bereich der Lebensmittelchemie.
Für die zweite Staatsprüfung:
- Sie haben ein Hochschulstudium der Lebensmittelchemie mit Abschluss der ersten Staatsprüfung oder
- Sie haben einen Master- beziehungsweise Diplomabschluss im Bereich der Lebensmittelchemie, sowie den Nachweis des Abschlusses der berufspraktischen Ausbildung.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweise
- Die nach Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker in der berufspraktischen Ausbildung zu erwerbenden Ausbildungsnachweise
Zu Beachten
keine
Fristen
Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 31. Januar oder bis zum 31. Juli ausschließlich über den Onlinedienst zugegangen sein.