Sozialbehörde

Lebensmittelchemische Prüfung Zulassung beantragen

Bevor Sie als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie die lebensmittelchemischen Prüfungen bestehen.

Beschreibung der Leistung

Bevor Sie als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie

  • einen Hochschulabschluss in Lebensmittelchemie
  • eine einjährige berufspraktische Ausbildung
  • die zweite Staatsprüfung

abschließen. Die Zulassung zur berufspraktischen Ausbildung und zur zweiten Staatsprüfung müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die berufspraktische Ausbildung:

  • Sie haben ein Hochschulstudium der Lebensmittelchemie mit Abschluss der ersten Staatsprüfung oder
  • Sie haben einen Master- beziehungsweise Diplomabschluss im Bereich der Lebensmittelchemie.

Für die zweite Staatsprüfung:

  • Sie haben ein Hochschulstudium der Lebensmittelchemie mit Abschluss der ersten Staatsprüfung oder
  • Sie haben einen Master- beziehungsweise Diplomabschluss im Bereich der Lebensmittelchemie, sowie den Nachweis des Abschlusses der berufspraktischen Ausbildung.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweise
  • Die nach Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker in der berufspraktischen Ausbildung zu erwerbenden Ausbildungsnachweise

Zu Beachten

keine

Fristen

Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 31. Januar oder bis zum 31. Juli ausschließlich über den Onlinedienst zugegangen sein.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ausschließlich über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung bestätigt die zuständige Stelle Ihre Zulassung zur Prüfung schriftlich.

Dauer

Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-LMChemAPOHA2015rahmen

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Suchwörter: Berufserlaubnis

Letzte Aktualisierung: 07.02.2026