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Zu den lebensmittelchemischen Prüfungen anmelden

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Bevor Sie als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie die lebensmittelchemischen Prüfungen bestehen.
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Beschreibung der Leistung

Bevor Sie als Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker arbeiten dürfen, müssen Sie die lebensmittelchemischen Prüfungen bestehen.

Für die Anmeldung zu den lebensmittelchemischen Prüfungen des Ersten und Zweiten Abschnitts müssen alle erforderlichen Unterlagen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem) eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung und Vorlage aller Unterlagen gemäß der APO-LMChem vorgesehen Fristen.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • die nach Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker in der berufspraktischen Ausbildung zu erwerbenden Ausbildungsnachweise

Zu Beachten

keine

Fristen

31. Januar und 31.Juli

Verfahrensablauf

Den Antrag und alle notwendigen Unterlagen müssen Sie über den Onlineservice einreichen.

Dauer

je nach Einzelfall

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Rechtsgrundlage

§ 6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-LMChemAPOHA2015rahmen

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Letzte Aktualisierung: 01.12.2024