Voraussetzungen
Sie haben jeweils alle vorgeschriebenen Studienleistungen sowie Wahlfächer erfolgreich abgeschlossen.
Benötigte Unterlagen
Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls: Eheurkunde
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- bei Zeugnissen aus dem Ausland: Anerkennungsbescheid
- Nachweis über die Famulatur andere entsprechenden Nachweise
- Nachweis über ein Studium der Pharmazie von 2 Jahren
- Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Veranstaltungen
Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:
- Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
- Nachweis über ein Studium der Pharmazie von mindestens 4 Jahren
- Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Veranstaltungen und Wahlpflichtfächern
Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:
- Zeugnisse über das Bestehen des 1. Und 2. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
- Nachweis über die praktische Ausbildung
- Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen
Zu Beachten
keine
Fristen
Für den 1. und 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie sich jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung bestimmt ist, zur Prüfung anmelden. Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 10. Januar oder 10. Juni zugegangen sein.
Für den 3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie sich nach der einjährigen praktischen Ausbildung anmelden. Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 01. April oder 01. Oktober zugegangen sein.