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Zu den Pharmazeutischen Prüfungen anmelden

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Bevor Sie eine Approbation als Apothekerin oder Apotheker erhalten können, müssen Sie die pharmazeutischen Prüfungen bestehen.
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Beschreibung der Leistung

Bevor Sie eine Approbation als Apothekerin oder Apotheker erhalten können, müssen Sie die pharmazeutischen Prüfungen bestehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie befinden sich jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung bestimmt.

Benötigte Unterlagen

Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:

  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch Eheurkunde
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde,
  • Nachweis über die Famulatur, oder in Fällen des § 3 Absatz 3 der Approbationsordnung für Apotheker die entsprechenden Nachweise
  • Nachweis über ein Studium der Pharmazie von zwei Jahren,
  • Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den in der Anlage 1 der Approbationsordnung für Apotheker zu Buchstaben A bis D angeführten Stoffgebieten nach dem Muster der Anlage 2 der Approbationsordnung für Apotheker.

Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:

  • Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  • der Nachweis über ein Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren
  • Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den in der Anlage 1 der Approbationsordnung für Apotheker zu Buchstaben E bis I angeführten Stoffgebieten nach dem Muster der Anlage 2 der Approbationsordnung für Apotheker
    • Bescheinigung über das in Anlage 1 Buchstabe K der Approbationsordnung für Apotheker vorgeschriebene Wahlpflichtfach nach dem Muster der Anlage 3 der Approbationsordnung für Apotheker

Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:

  • Zeugnisse über das Bestehen des Ersten und Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  • Nachweis über die praktische Ausbildung
  • Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen.

Zu Beachten

keine

Fristen

10. Januar, 10. Juni und 01. Oktober

Verfahrensablauf

Den Antrag und alle notwendigen Unterlagen müssen Sie über den Onlineservice einreichen.

Dauer

je nach Einzelfall

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Rechtsgrundlage

§ 6 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) 

https://www.gesetze-im-internet.de/aappo/__6.html

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Letzte Aktualisierung: 13.12.2024