Voraussetzungen
- Sie befinden sich jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung bestimmt.
Benötigte Unterlagen
Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch Eheurkunde
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde,
- Nachweis über die Famulatur, oder in Fällen des § 3 Absatz 3 der Approbationsordnung für Apotheker die entsprechenden Nachweise
- Nachweis über ein Studium der Pharmazie von zwei Jahren,
- Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den in der Anlage 1 der Approbationsordnung für Apotheker zu Buchstaben A bis D angeführten Stoffgebieten nach dem Muster der Anlage 2 der Approbationsordnung für Apotheker.
Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:
- Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
- der Nachweis über ein Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren
- Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den in der Anlage 1 der Approbationsordnung für Apotheker zu Buchstaben E bis I angeführten Stoffgebieten nach dem Muster der Anlage 2 der Approbationsordnung für Apotheker
- Bescheinigung über das in Anlage 1 Buchstabe K der Approbationsordnung für Apotheker vorgeschriebene Wahlpflichtfach nach dem Muster der Anlage 3 der Approbationsordnung für Apotheker
Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:
- Zeugnisse über das Bestehen des Ersten und Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
- Nachweis über die praktische Ausbildung
- Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen.
Zu Beachten
keine
Fristen
10. Januar, 10. Juni und 01. Oktober