Sozialbehörde

Pharmazeutische Prüfung Zulassung beantragen

Sie möchten einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ablegen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Antrag einreichen müssen.

Beschreibung der Leistung

Um Ihre Ausbildung zur Apothekerin beziehungsweise zum Apotheker abzuschließen, müssen Sie die Pharmazeutische Prüfung vor der für Sie zuständigen Stelle erfolgreich ablegen. Die Pharmazeutische Prüfung besteht aus 3 Abschnitten. Das Bestehen der Prüfungen ist Voraussetzung für Ihre staatliche Zulassung (Approbation). Die Zulassung zu dem jeweiligen Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben jeweils alle vorgeschriebenen Studienleistungen sowie Wahlfächer erfolgreich abgeschlossen.

Benötigte Unterlagen

Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:

  • Geburtsurkunde
  • Gegebenenfalls: Eheurkunde
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • bei Zeugnissen aus dem Ausland: Anerkennungsbescheid
  • Nachweis über die Famulatur andere entsprechenden Nachweise
  • Nachweis über ein Studium der Pharmazie von 2 Jahren
  • Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Veranstaltungen

Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:

  • Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  • Nachweis über ein Studium der Pharmazie von mindestens 4 Jahren
  • Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Veranstaltungen und Wahlpflichtfächern

Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:

  • Zeugnisse über das Bestehen des 1. Und 2. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
  • Nachweis über die praktische Ausbildung
  • Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen

Zu Beachten

keine

Fristen

Für den 1. und 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie sich jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung bestimmt ist, zur Prüfung anmelden. Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 10. Januar oder 10. Juni zugegangen sein.



Für den 3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie sich nach der einjährigen praktischen Ausbildung anmelden. Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 01. April oder 01. Oktober zugegangen sein.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung bestätigt die zuständige Stelle Ihre Zulassung zur Prüfung schriftlich.

Dauer

Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 6 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) 

https://www.gesetze-im-internet.de/aappo/__6.html

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Letzte Aktualisierung: 07.02.2026