Voraussetzungen
Sie haben jeweils alle vorgeschriebenen Studienleistungen sowie Wahlfächer erfolgreich abgeschlossen.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls: Eheurkunde
- Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretende Unterlagen
Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung zusätzlich:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Bei Zeugnissen, die im Ausland erworben wurden: Anerkennungsbescheid
- Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe
- Nachweis über die Ableistung des Krankenpflegedienstes
Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung zusätzlich:
- Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
- Leistungsnachweise
- Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung zusätzlich:
- Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
- Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz
- Zeugnis über das Bestehen der Zweiten der Zahnärztlichen Prüfung
- Zeugnis über die Famulatur
Zu Beachten
keine
Fristen
Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.