Sozialbehörde

Zahnärztliche Prüfung Zulassung beantragen

Sie möchten einen Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung ablegen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Antrag einreichen müssen.

Beschreibung der Leistung

Um Ihre Ausbildung zur Zahnärztin beziehungsweise zum Zahnarzt abzuschließen, müssen Sie die Zahnärztliche Prüfung vor der für Sie zuständigen Stelle erfolgreich ablegen. Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus 3 Abschnitten. Das Bestehen der Prüfungen ist Voraussetzung für Ihre staatliche Zulassung (Approbation). Die Zulassung zu dem jeweiligen Prüfungsabschnitt der Zahnärztlichen Prüfung müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben jeweils alle vorgeschriebenen Studienleistungen sowie Wahlfächer erfolgreich abgeschlossen.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Gegebenenfalls: Eheurkunde
  • Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretende Unterlagen

Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung zusätzlich:

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Bei Zeugnissen, die im Ausland erworben wurden: Anerkennungsbescheid
  • Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe
  • Nachweis über die Ableistung des Krankenpflegedienstes

Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung zusätzlich:

  • Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
  • Leistungsnachweise
  • Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung

Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung zusätzlich:

  • Bescheinigung(en) über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
  • Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz
  • Zeugnis über das Bestehen der Zweiten der Zahnärztlichen Prüfung
  • Zeugnis über die Famulatur

Zu Beachten

keine

Fristen

Ihr Antrag auf Zulassung muss der zuständigen Stelle jeweils bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung bestätigt die zuständige Stelle Ihre Zulassung zur Prüfung schriftlich.

Dauer

Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen

Gebühren

Für die Anmeldung zur Prüfung: Keine

Für die Anrechnung von Pflegediensten und/oder Famulaturen im Ausland: Es fallen kosten an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 20 Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/BJNR093310019.html 

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Staatsexamen, Medizin

Letzte Aktualisierung: 11.02.2026