Beschreibung der Leistung
Bevor Sie eine Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt erhalten können, müssen Sie die zahnärztlichen Prüfungen bestehen.
Bevor Sie eine Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt erhalten können, müssen Sie die zahnärztlichen Prüfungen bestehen.
Jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung bestimmt.
Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
keine
Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.
Alle notwendigen Unterlagen müssen über den Onlineservice eingereicht werden.
je nach Einzelfall
Für Anrechnung von Krankenpflegedienst und Famulaturen gemäß Gebührenrahmen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.
§ 10 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__10.html
Suchwörter: Staatsexamen, Medizin
Letzte Aktualisierung: 01.12.2024