Behörde für Wirtschaft und Innovation

Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen

Sie möchten in den Sicherheitsbereichen eines Flughafens arbeiten? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie eine Zugangsberechtigung beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in einem Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung - einen sogenannten Flughafenausweis. Mit diesem dürfen Sie sich alleine in den Sicherheitsbereichen aufhalten, die für Ihre Arbeit wichtig sind.


Eine Zugangsberechtigung können zum Beispiel folgende Personen erhalten:

  • Pilotinnen und Piloten
  • Flugschülerinnen und Flugschüler
  • Lieferanten, Händler und Reinigungsunternehmen
  • Sicherheitskontrollpersonal
  • Abfertigungsmitarbeitende
  • Transportpersonal
  • Luftfrachtkontrollpersonal.

Zu den Sicherheitsbereichen zählen:

  • Aufenthaltsbereiche für kontrollierte Fluggäste
  • Bereiche für kontrolliertes Gepäck
  • Zonen für Flugzeuge zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Sie haben die erforderlichen Schulungen erfolgreich absolviert.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie Ausweisdokument Vorder- und Rückseite (Personalausweises oder Reisepasses)
  • Nachweise über absolvierte Schulungen
  • Bescheid über eine bereits bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung (falls vorhanden)
  • Kopie des Bescheids einer vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung (falls vorhanden)

Gegebenenfalls können weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden.

Zu Beachten

Die Zugangsberechtigung ist zeitlich befristet und nur für bestimmte Sicherheitsbereiche gültig.


Die Zugangsberechtigung kann Ihnen entzogen werden, falls später Gründe auftreten, zum Beispiel bei einer negativen Nachprüfung der Zuverlässigkeit.


Der Ausweis darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.


Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie dies unverzüglich melden.

Fristen

Stellen Sie den Antrag mindestens 1 Monat vor Ihrem Arbeitsantritt im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Je nach Flughafen können jedoch auch längere oder kürzere Fristen gelten. Erkundigen Sie sich dazu bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen schriftlich oder elektronisch einen Antrag bei der zuständigen Stelle. (Den Antrag auf eine Zugangsberechtigung sowie den Antrag auf die Zuverlässigkeitsüberprüfung können Sie gleichzeitig stellen)
  • Verfahren für eine schriftliche Antragstellung:
    • Sie füllen das Formular vollständig aus und lassen es von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.
    • Sie reichen den Antrag selbst oder über Ihren Arbeitgeber beim Flughafenbetreiber ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und leitet dieses gegebenenfalls an die zuständige Luftsicherheitsbehörde weiter.
    • Sie werden über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung informiert.
    • Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine Zugangsberechtigung in Form eines Flughafenausweises. Diesen nehmen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle in Empfang.
  • Verfahren für eine elektronische Antragstellung:
    • Sie erstellen ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Hamburg.
    • Sie füllen den Online-Antrag aus und laden Sie alle Nachweise hoch.
    • Sie senden den Antrag digital an die zuständige Stelle.
    • Für Beschäftigte: Drucken Sie das Antragsformular nach Abschluss aus, unterzeichnen es und senden es postalisch an die Behörde.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und leitet dieses gegebenenfalls an die zuständige Luftsicherheitsbehörde weiter.
    • Sie werden über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung informiert.
    • Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine Zugangsberechtigung in Form eines Flughafenausweises. Diesen nehmen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle in Empfang.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Keine





 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 10 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__10.html

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R1998

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Luftsicherheitsbehörde

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 09.02.2026