Beschreibung der Leistung
Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden. Der Antrag auf Zulassung muss auch für den Fall, dass sich die Tätigkeit nur auf das Bundesland Hamburg beziehen soll, an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gerichtet werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassenen Kontrollstellen werden in Hamburg von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft überwacht.