Beschreibung der Leistung
- Für die Entsorgung beziehungsweise Abgabe radioaktiver Abfälle an die Landessammelstelle benötige Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle.
- Wenn Sie über die Zulassung verfügen, obliegt Ihnen die Organisation der Anlieferung an die Landessammelstelle.
- Wenn Sie radioaktive Abfälle an die Landessammelstelle über Straßen befördern, müssen Sie auf die Anforderungen des Gefahrgutrechtes achten.