Voraussetzungen
Für die Zulassung gelten die in den Anlagen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung festgelegten Mindestanforderungen. Es dürfen nur
- Erntebestände unter der Kategorie "Ausgewählt",
- Samenplantagen unter der Kategorie "Qualifiziert" und
- Erntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen unter der Kategorie "Geprüft"
zugelassen werden. Zugelassen werden eine Saatgutquelle, ein Erntebestand, eine Samenplantage, mehrere Bäume als Familieneltern, ein Klon oder eine Klonmischung.
Benötigte Unterlagen
- Ein formloser, schriftlicher Antrag
- Benennung des Waldgebietes,
- Benennung der Baumart
- Nachweis über die Erfüllung der Mindestanforderungen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung
Zu Beachten
Die Zulassung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie Forstvermehrungsgut in den Handel bringen.
Fristen
Keine