Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Forstliches Vermehrungsgut Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung beantragen

Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut in den Handel bringen wollen, müssen Sie vorab eine Zulassung für Ihr Vermehrungsgut beantragen.

Beschreibung der Leistung

Sie dürfen forstliches Vermehrungsgut nur in den Handel bringen, wenn das Ausgangsmaterial über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldgebiete, aus denen das Ausgangsmaterial stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die Zulassung gelten die in den Anlagen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung festgelegten Mindestanforderungen. Es dürfen nur

  • Erntebestände unter der Kategorie "Ausgewählt",
  • Samenplantagen unter der Kategorie "Qualifiziert" und
  • Erntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen unter der Kategorie "Geprüft"

zugelassen werden. Zugelassen werden eine Saatgutquelle, ein Erntebestand, eine Samenplantage, mehrere Bäume als Familieneltern, ein Klon oder eine Klonmischung.

Benötigte Unterlagen

  • Ein formloser, schriftlicher Antrag
  • Benennung des Waldgebietes,
  • Benennung der Baumart
  • Nachweis über die Erfüllung der Mindestanforderungen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung

Zu Beachten

Die Zulassung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie Forstvermehrungsgut in den Handel bringen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Eignung des Ausgangsmaterials oder des Vermehrungsgutes wird geprüft.
  • Die Zulassung wir Ihnen von der zuständigen Behörde nach Feststellung der Eignung Ihres Ausgangsmaterials oder Vermehrungsgutes per schriftlichem Bescheid erteilt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.

Gebühren

Keine

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2026