Finanzbehörde

Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt beantragen

Für Wertpapiere, die Sie an der Börse handeln möchten, müssen Sie eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die zuständige Stelle. Eine Ausnahme besteht, wenn die Wertpapiere bereits gesetzlich zugelassen sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 3 Jahren.


Sie legen die Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre offen.



Je nach Art weisen die Wertpapiere bestimmte Mindestbeträge auf hinsichtlich des:


- erwarteten Kurswertes,


- Eigenkapitals,


- Gesamtnennbetrags oder der Stückzahl.



Die Wertpapiere sind frei handelbar.



Die Stückelung der Wertpapiere, insbesondere die kleinste Stückelung und die Anzahl der Wertpapiere entsprechen den Erfordernissen des Börsenhandels und den Erwartungen der Investoren.



Ihre Aktien sind ausreichend gestreut, so dass ein breiter Handel möglich ist.

Benötigte Unterlagen

- Billigungsbescheinigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beziehungsweise der zuständigen Behörden anderer Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)


- Kopie der Globalurkunde beziehungsweise Sammelurkunde für Wertpapiere


- Satzung oder Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung • beglaubigter Handelsregisterauszug nach neuestem Stand


- Genehmigungsurkunden, wenn


- die Gründung des Emittenten,


- die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit oder


- die Ausgabe der Wertpapiere einer staatlichen Genehmigung bedarf


- Nachweise über die Rechtsgrundlage der Wertpapierausgabe


- Jahresabschlüsse und die Lageberichte für die letzten 3 Geschäftsjahre, einschließlich der Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer

Zu Beachten

Bei der Zulassung von Wertpapieren an der Börse gibt es neben den formalen Schritten weitere wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:



1. Regulatorische Anforderungen


Prospektpflicht: Neben der Genehmigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss dieser auch regelmäßig aktualisiert werden, falls sich wesentliche Informationen ändern.


Pflichten nach der Zulassung: Nach der Zulassung sind Sie verpflichtet, regelmäßige Finanzberichte zu veröffentlichen (Quartalsberichte, Jahresabschlüsse) und wesentliche Ereignisse, die den Wert der Wertpapiere beeinflussen könnten, über Ad-hoc-Mitteilungen zu kommunizieren. Dies dient der Transparenz und Information der Investoren.


2. Transparenzanforderungen


Corporate Governance: Sie müssen bestimmte Corporate-Governance-Standards erfüllen. Dazu gehören Regeln zur Unternehmensführung, zur Verantwortung der Unternehmensleitung und zur Einhaltung ethischer Standards.


Insiderhandel: Sie müssen sicherstellen, dass Insiderinformationen, die den Kurs der Wertpapiere beeinflussen könnten, nicht unrechtmäßig verwendet werden. Insiderhandel ist streng verboten und wird von den Aufsichtsbehörden verfolgt.


3. Börsensegment wählen


Je nach Größe Ihres Unternehmens und Ihren Anforderungen können Sie unterschiedliche Marktsegmente wählen:


- Prime Standard: Höchste Transparenzanforderungen, häufig von großen Unternehmen genutzt, um internationale Investoren anzusprechen.


- General Standard: Geringere Anforderungen als im Prime Standard, für Unternehmen geeignet, die sich auf nationale Investoren konzentrieren.


- Freiverkehr (Open Market): Weniger reguliert, hier gelten niedrigere Anforderungen, aber auch ein höheres Risiko für Investoren. Der Freiverkehr ist oft für kleinere oder junge Unternehmen interessant.




Neben den Zulassungsgebühren fallen auch Kosten für die Erstellung des Prospekts, die Beratung durch Anwaltskanzleien oder Investmentbanken sowie eventuell für die Einhaltung der laufenden Transparenzvorgaben an. Diese Kosten sollten von Beginn an einkalkuliert werden.

Fristen

Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie mit den Wertpapieren an der Börse handeln dürfen.

Verfahrensablauf

Sie schließen sich mit einem der folgenden Kooperationspartner zusammen:


- einem Kreditinstitut,


- einem Finanzdienstleistungsinstitut,


- einem Wertpapierinstitut,


- einer Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens in Deutschland, das Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt, oder


- einer deutschen Zweigniederlassung eines CRR-Kreditinstituts mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).


- Sie erstellen einen Wertpapierprospekt, der alle wesentlichen Informationen über das Wertpapier und das Unternehmen enthält.


- Sie lassen diesen Prospekt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen oder notifizieren. - Sie veröffentichen den Prospekt, bevor das Wertpapier an der Börse eingeführt wird.


- Gemeinsam mit Ihrem Kooperationspartner stellen Sie den Antrag auf Zulassung des Wertpapiers bei der zuständigen Stelle. Dazu reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen, einschließlich des genehmigten Prospekts, ein.


- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.


- Die zuständige Stelle prüft die Wertpapiere und entscheidet über Ihren Antrag.


- Sie erhalten einen Bescheid.


- Sie erhalten einen Gebührenbescheid


- Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, je nach Komplexität der Wertpapiere und der Anzahl der eingereichten Unterlagen. Planen Sie genügend Zeit ein, insbesondere, wenn der Börsengang oder die Einführung zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfinden soll.

Gebühren

Es fallen Gebühren an.

Rechtsbehelf

 - Widerspruch

 - verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlage

§ 32 Absatz 1 Börsengesetz (BörsG)

( https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__32.html )



Börsenzulassungsverordnung

( https://www.gesetze-im-internet.de/b_rszulv/ )



EU-Prospektverordnung 2017/1129

( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1129 )

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 13.06.2026