Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die Geschäftsführung der Börse. Es sei denn, die Wertpapiere sind bereits gesetzlich zugelassen.
Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die Geschäftsführung der Börse. Es sei denn, die Wertpapiere sind bereits gesetzlich zugelassen.
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§ 32 Absatz 1 Börsengesetz (BörsG)
( https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__32.html )
Börsenzulassungsverordnung
( https://www.gesetze-im-internet.de/b_rszulv/ )
EU-Prospektverordnung 2017/1129
( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1129 )
Suchwörter: Zulassung Börse Aktie Börsengeschäftsführung Börsenhandel Emission Geregelter Markt Organisierter Markt Platzieren Platzierung Regulierter Markt Wertpapier
Letzte Aktualisierung: 15.01.2026