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Oberlandesgericht, Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst

Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

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Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und zwei Wahlstationen. Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.
Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben das erste juristische Examen bestanden.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
  • eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
  • einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
  • eine Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
  • bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
  • gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
  • Führungszeugnis (Belegart „O“)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung

Fristen

Die Einstellungen erfolgen jeweils zum 1. Februar, 1. April, 1. Juni, 1. August, 1. Oktober und 1. Dezember eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 2 Monate vor dem Beginn vorliegen. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.
 

  • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
  • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

Dauer

Wenn alle Angaben und Unterlagen vorliegen, erhalten Sie innerhalb weniger Tage bis max. 2 Wochen eine Antwort.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§5 DRiG, 5b (6) DRiG 

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Suchwörter: Referendariat Jura

Letzte Aktualisierung: 07.09.2024