Oberlandesgericht, JPA

Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen

Beschreibung der Leistung

Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist es nach § 14 Abs. 1 HmbJAG erforderlich, dass Sie einen entsprechenden Antrag bei dem Prüfungsamt (Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht) stellen.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

Die zuständige Stelle gibt Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten.

Rechtsgrundlage

§5 DRiG, 5d (6) DRiG,  5a (4) DRiG

Adresse und Kontakt

Oberlandesgericht, JPA

Mo-Do 9-12

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-14

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2026