Beschreibung der Leistung
Dazu kann die zuständige Stelle eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Zulassung zur vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragenDie zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen.
Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.
Sie benötigen den Zulassungsbescheid, bevor Sie mit dem geplanten Vorhaben beginnen dürfen.
Sie reichen den Antrag auf Zulassung zur vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Analgen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Falls erforderlich fordert die zuständigen Stelle weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen an. Die zuständige Stelle fordert die anderen, zu beteiligenden Behörden auf, innerhalb eines Monats zum Genehmigungsverfahren Stellung zu nehmen.
Gegebenenfalls gibt die zuständige Stelle den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen öffentlich bekannt und legt ihn für einen Monat lang öffentlich aus. Einwendungen werden mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert.
In einem vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, finden keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin statt.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Gegebenenfalls ergänzt die zuständige Stelle die Zulassung um Inhalts- und Nebenbestimmungen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls.
Die Bearbeitungsdauer beträgt normalerweise bis zu 2 Monate.
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Die Gebühren werden anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung berechnet.
§ 8a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__8a.html
Suchwörter: Müllentsorgung Genehmigungsbedüftige Anlagen nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) Lärmschutz Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen Luftverunreinigung durch Betriebe (außer Gaststätten) Erschütterung schädliche Umwelteinwirkungen Anlagen ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen Abfalllagerungsanlagen Anlagen Abfall Behandlung
Letzte Aktualisierung: 11.07.2025