Beschreibung der Leistung
Wenn Sie sich nicht mehr in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden und die Zweite Staatsprüfung für Juristen bislang entweder nicht bestanden haben oder einen Verbesserungsversuch durchführen möchten, haben Sie die Möglichkeit, erneut die Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung für Juristen zu beantragen.