Hamburg.deHamburg ServiceZulassung zur zweiten juristischen Prüfung...Oberlandesgericht Hamburg

Oberlandesgericht Hamburg

Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie sich nicht mehr in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden und die Zweite Staatsprüfung für Juristen bislang entweder nicht bestanden haben oder einen Verbesserungsversuch durchführen möchten, haben Sie die Möglichkeit, erneut die Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung für Juristen zu beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Bestandenes Erstes juristisches Staatsexamen und Beendigung der Referendariatsausbildung.

Benötigte Unterlagen

Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

Die zuständige Stelle gibt Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten.

Rechtsgrundlage

§§ 5 DRiG, 5d (6) DRiG

Adresse und Kontakt

Oberlandesgericht Hamburg

Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

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Letzte Aktualisierung: 12.10.2024