Hamburg.deHamburg ServiceZur Aufnahme an der Musikschule anmeldenStaatliche Jugendmusikschule Hamburg (JMS)

Staatliche Jugendmusikschule Hamburg (JMS)

Zur Aufnahme an der Musikschule anmelden

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Die Staatliche Jugendmusikschule Hamburg bietet Unterricht für alle Kinder und Jugendliche von sechs Monaten bis 25 Jahren an.
Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit zur Reduzierung der Unterrichtsgebühr bis zur vollständigen Ermäßigung.
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Beschreibung der Leistung

Für Kinder im Vorschulalter ab sechs Monaten bietet die Jugendmusikschule Angebote in Eltern-Kind Gruppen, Musikalischer Früherziehung, Chöre, Tanz und Rhythmik, Musiktherapie und Brückenkurse als Überleitung zum Instrumentalunterricht an.

Kinder im Alter von 5-10 Jahren können bei uns viele Musikinstrumente lernen und gemeinsam mit anderen Kindern singen, tanzen und in einer Band oder einem Orchester spielen.

Im Alter von 11-25 Jahren kommen dazu noch Fächer wie Komposition, Afghanische Musik, Weltmusik. Dazu kommen viele Band, Ensemble, Orchester und Chorangebote für das gemeinsame Musizieren. Für besonders begabte Kinder und Jugendliche haben wir Förderangebote wie Leistungsklassen, Förderklassen und Studienvorbereitende Angebote.
Wir haben drei Chorschulen für Kinder ab 4 Jahren. In der Singschule St. Michaelis, dem Mädchenchor Hamburg oder dem Neuen Knabenchor Hamburg können Ihre Kinder über viele Jahre in einer musikalischen Gemeinschaft bleiben.

Die Musiktheaterangebote mit Gesang, Schauspiel und Tanz beginnen ab 6 Jahre mit dem Musiktheater für Kinder. Die Orientierungsstufe Musiktheater baut darauf auf. Danach können sich Ihre Kinder entscheiden, ob sie in die Jugend-Opern-Akademie oder in die Musical Akademie für Teens gehen möchten.

In der Orchesterschule lernen Ihre Kinder mit einem Streich- oder Blasinstrument schon ganz früh das Zusammenspiel. Nach einigen Jahren können Sie dann im Jugendsinfonieorchester YouMe!, dem Blasorchester Hamburg oder der Bigband „Think Big!“ mitspielen. Wenn Sie als Eltern zusammen mit Ihren Kindern im Orchester spielen möchten, kommt vielleicht das „Familienorchester der Elbphilharmonie“ in Kooperation mit der Jugendmusikschule in Frage.
 
In dem Fachbereich Jazz, Rock, Pop gibt es für Ihre Kinder viele Bands verschiedener Stilrichtungen.
 
Die Unterrichtsangebote sind inklusiv, alle Kinder und Jugendliche können sich dafür anmelden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Staatliche Jugendmusikschule Hamburg bietet Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen bis 25 Jahre. Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht gibt es nicht.

Benötigte Unterlagen

  • gegebenenfalls Nachweise von Vorkenntnissen 
  • gegebenenfalls Nachweise von Leistungsempfang

Zu Beachten

Die Staatliche Jugendmusikschule bietet wohnortnahen Unterricht an über 150 Schulstandorten an.

Fristen

Eine Vormerkung zu den Unterrichtsangeboten ist jederzeit möglich. Zu Angebote in der Begabungsförderung gibt es gesonderte Anmeldungen und zum Teil auch Anmeldefristen. Sie finden sie auf unserer Webseite.



Für die Kündigung von Unterrichtsverträgen gibt es Fristen:



Abmeldung

Sie haben die Möglichkeit, sich oder Ihr Kind zu folgenden Terminen abzumelden:


  • Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht: zwei Monate zum Schulquartalsende (31.10., 31.01., 30.04., 31.07.)

  • Fächerpakete: zwei Monate zum Schuljahresende (31.07.)

  • Schülerinnen und Schüler können bei der erstmaligen Anmeldung für ein Unterrichtsfach innerhalb der ersten beiden Abrechnungsmonate abgemeldet werden. Die schriftliche Abmeldung muss dann spätestens 8 Arbeitstage vor Ablauf des ersten bzw. des zweiten Abrechnungsmonats in der Gebührenverwaltung eingegangen sein. Die volle Monatsgebühr ist jeweils zu entrichten.

  • Schülerinnen und Schüler mit einem Auslandsaufenthalt von max. drei Monaten müssen sich nicht abmelden, sofern sie die Unterrichtsgebühr weiterhin entrichten.


Eine Abmeldung muss grundsätzlich durch eine schriftliche Mitteilung an die Gebührenverwaltung der Jugendmusikschule, Michael Otto Haus, Mittelweg 42, 20148 Hamburg, erfolgen und zu den genannten Terminen vorliegen.



Eine Abmeldung vom Unterricht kann von Seiten der Staatlichen Jugendmusikschule (JMS) in besonders begründeten Fällen auch zu einem anderen Termin erfolgen (z.B. wenn die Gebühr trotz Mahnung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mahnung entrichtet wird; Verweigerung der Teilnahme am verpflichtenden Vorspiel).

Verfahrensablauf

Interessenten lassen sich zunächst auf die Vormerkliste für den gewünschten Unterricht setzen. Dies kann telefonisch, persönlich oder per E-Mail über den zuständigen Stadtbereich erfolgen. Außerdem können Interessenten auch das Online-Portal der Stadt Hamburg zum Vormerken nutzen:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/jmshh

Gegebenenfalls erfolgt dann eine Beratung durch die Staatliche Jugendmusikschule Hamburg. Im Anschluss wird ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen und ggf. ein Ermäßigungsantrag gestellt.

Parallel dazu gibt es die Aufnahme über die Förderprogramme „Förderung musikalischer Begabung“ und „Lieblingsfach Musik“ sowie „Förderklasse“ und „Studienvorbereitende Ausbildung“.

Dauer

Das hängt vom Kurs ab. Wir bemühen uns, innerhalb weniger Tage Rückmeldung zu geben.

Gebühren

Für den Musikunterricht selbst und ggf. die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren fällig, die sich je nach Kurs / Instrument unterscheiden. Auf unserer Webseite informieren wir über die genaue Höhe der Gebühren und die Möglichkeiten für Ermäßigungen. Wir unterstützen Familien mit geringem Einkommen, z.B. Empfänger von Wohngeld oder Jobcenter-Leistungen. Außerdem gibt es Förderprogramme für besonders begabte Schülerinnen und Schüler. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Förderungen.



Zur Gebührenordnung der JMS:

https://www.hamburg.de/jugendmusikschule/gebuehren/

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Letzte Aktualisierung: 13.12.2024