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Sozialbehörde

Zur Prüfung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut anmelden

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Bevor Sie als staatlich geprüfte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder staatlich geprüfter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.
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Beschreibung der Leistung

Bevor Sie als staatlich geprüfte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder staatlich geprüfter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde, bei Namensänderung entsprechende Bescheinigung
  • Nachweis über bestandene Abschlussprüfung
  • Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
  • Ergänzende Bescheinigung
  • 2 Falldarstellungen

Zu Beachten

keine

Fristen

Altes Verfahren für Ausbildungsbeginn vor dem 01.09.2020:


  • 10.01 für die Frühjahrsprüfung

  • 10.06. für die Herbstprüfung


Neues Verfahren für Ausbildungsbeginn ab dem 01.09.2020:


  • im Wintersemester bis 10.12.

  • im Sommersemester bis 10.05. 

Verfahrensablauf

Beantragung erfolgt online, Kontakt über das Anmeldeverfahren

Dauer

2 - 4 Wochen und je nach Einzelfall

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Rechtsgrundlage

§ 22 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/__22.html

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Suchwörter: Kinderpsychotherapeutin

Letzte Aktualisierung: 01.12.2024