Beschreibung der Leistung
Bevor Sie als staatlich geprüfte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder staatlich geprüfter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.
Sozialbehörde
Zur Prüfung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut anmeldenBevor Sie als staatlich geprüfte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder staatlich geprüfter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.
keine
Altes Verfahren für Ausbildungsbeginn vor dem 01.09.2020:
Beantragung erfolgt online, Kontakt über das Anmeldeverfahren
2 - 4 Wochen und je nach Einzelfall
keine
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
§ 22 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/__22.html
Suchwörter: Kinderpsychotherapeutin
Letzte Aktualisierung: 01.12.2024