Beschreibung der Leistung
Um Ihre Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abzuschließen, müssen Sie Prüfungen vor der für Sie zuständigen Stelle erfolgreich ablegen. Die Prüfung besteht aus 2 Abschnitten. Das Bestehen der Prüfungen ist Voraussetzung für Ihre staatliche Zulassung. Die Zulassung zu dem jeweiligen Prüfungsabschnitt müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.