Sozialbehörde

Psychotherapeutische Prüfung Zulassung beantragen

Sie möchten einen Abschnitt der psychologisch- psychotherapeutischen Prüfung ablegen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Antrag einreichen müssen.

Beschreibung der Leistung

Um Ihre Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin beziehungsweise zum psychologischen Psychotherapeuten abzuschließen, müssen Sie die Prüfungen vor der für Sie zuständigen Stelle erfolgreich ablegen. Die Prüfung besteht aus 2 Abschnitten. Das Bestehen der Prüfungen ist Voraussetzung für Ihre staatliche Zulassung. Die Zulassung zu dem jeweiligen Prüfungsabschnitt müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben alle erforderlichen Studienleistungen erfolgreich abgeschlossen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde, bei Namensänderung entsprechende Bescheinigung
  • Nachweis über bestandene Abschlussprüfung
  • Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
  • Ergänzende Bescheinigung
  • 2 Falldarstellungen
  • Nachweis über den Studienabschluss (Zeugnis und Urkunde)

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten

Fristen

Altes Verfahren für Ausbildungsbeginn vor dem 01.09.2020:


  • Melden Sie sich bis spätestens 10.01 für die Frühjahrsprüfung an.

  • Melden Sie sich bis spätestens 10.06. für die Herbstprüfung an.


Neues Verfahren für Ausbildungsbeginn ab dem 01.09.2020:


  • Melden Sie sich bis spätestens 10.12. für die Frühjahrsprüfung an.

  • Melden Sie sich bis spätestens 10.05. für die Herbstprüfung an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung bestätigt die zuständige Stelle Ihre Zulassung zur Prüfung schriftlich.

Dauer

Die Bearbeitung dauert etwa 2 - 4 Wochen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 22 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/__21.html

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Letzte Aktualisierung: 06.02.2026