Beschreibung der Leistung
Um Ihre Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin beziehungsweise zum psychologischen Psychotherapeuten abzuschließen, müssen Sie die Prüfungen vor der für Sie zuständigen Stelle erfolgreich ablegen. Die Prüfung besteht aus 2 Abschnitten. Das Bestehen der Prüfungen ist Voraussetzung für Ihre staatliche Zulassung. Die Zulassung zu dem jeweiligen Prüfungsabschnitt müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.