Beschreibung der Leistung
Bevor Sie als staatlich geprüfte psychologische Psychotherapeutin oder staatlich geprüfter psychologischer Psychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.
Bevor Sie als staatlich geprüfte psychologische Psychotherapeutin oder staatlich geprüfter psychologischer Psychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.
keine
Altes Verfahren für Ausbildungsbeginn vor dem 01.09.2020:
Beantragung erfolgt online, Kontakt über das Anmeldeverfahren
2 - 4 Wochen und je nach Einzelfall
keine
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
§ 22 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/__21.html
Letzte Aktualisierung: 01.12.2024