Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem bzw. einer Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
- Sie müssen den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt haben.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn Sie Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.
- Darüber hinaus gelten technische Voraussetzungen, welche innerhalb der Förderrichtlinie zu finden sind.
Benötigte Unterlagen
- Detaillierte Baubeschreibung der Maßnahme (Ausschreibungsunterlagen oder nach Gewerken getrennter ausführlicher Kostenvoranschlag, verwendete Materialen)
- Nachweis / Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten für den jeweiligen Aufbau der Gesamtkonstruktion zum Beispiel Außenwand inklusive Putz, tragender Konstruktion, Dämmung und gegebenenfalls Luftschichten sowie Verschalung / Außenputz; Dachkonstruktion einschließlich Sparren und Unter- / Zwischen- / Aufsparrendämmung; Fenster-, Fenstertür, Dachflächenfenster- und Außentüreinbau mit Verglasung einschließlich Flügel und Rahmenprofilen (nach Standardrandbedingungen der DIN EN 14351-1) im Handwerker-Angebot
- Gegebenenfalls Beratungsvertrag von baubegleitenden Sachverständigen aus der Liste
- Gegebenenfalls Nachweis über die Eintragung des Objekts in die Hamburger Denkmalliste oder ein Nachweis, dass sich das Objekt gemäß § 172 BauGB im Gebiet einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und/oder zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt befindet sowie daraus resultierende Vorgaben oder Einschränkungen zur Ausführung der zur Förderung beantragten Maßnahmen
- Gegebenenfalls Nachweis zur Lage des Objekts auf der Flurstücksgrenze (Überbauung)
- Bei Innendämmung von Außenwänden und Flachdächern als Holzkonstruktion eine Erklärung der bauphysikalischen Unbedenklichkeit
- Bei Förderung nachhaltiger Dämmstoffe ein entsprechendes aktuelles, gültiges Zertifikat vom Blauen Engel (RAL-Umweltzeichen) und/oder natureplus-Siegel
- Bei Holzfenstern und -türen: Angaben des Fachunternehmens zur Verwendung von Holzprodukten
- Gegebenenfalls „De-minimis“-Erklärung
- Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfe
- Fotos von Vor- und Rückseite des Gebäudes bzw. des zu ertüchtigenden Bauteils
- Grundriss und gegebenenfalls andere, das Vorhaben darstellende Planunterlagen
- Bei Beantragung eines Modernisierungsbonus: qualitätsgesicherter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Umsetztungshilfe zum iSFP, ausführliche Berechnungsunterlagen nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 für den ist-Zustand und die Sanierungsvariante inklusive Darstellung der Bauteilaufbauten oder ein qualitätsgesicherter Hamburger Energiepass.
- Vollmacht IFB Hamburg
Den Antrag können Sie weiterhin postalisch beantragen. Stellen Sie dafür den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen ihn gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Zu Beachten
Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen. Sofern sie nicht binnen drei Monaten danach vollständig und mängelfrei bei der IFB Hamburg eingereicht worden sind, können sie abgelehnt werden.
Fristen
3 Monate Anhörungsfrist zur Vervollständigung von Antragsunterlagen durch die Antragstellenden.
Andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden.