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Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Zuschuss für die Digitalisierung beantragen

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Das Förderprogramm zielt darauf ab, Umstellungen auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und -prozesse zu unterstützen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, sowie die Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zu erhöhen.
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Beschreibung der Leistung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und -prozesse. Das Förderprogramm ist in zwei Module aufgeteilt und die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 € (netto) je Modul und Förderantrag betragen.
Die Module umfassen folgende Leistungen:

  • Das Modul I Hamburg Digital "Check" fördert Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben.
  • Das Modul II Hamburg Digital „Invest“ fördert Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Vollständige Antragsunterlagen müssen vorliegen.
  • Förderung für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie freiberuflich Tätige.
  • Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt.
  • Es können nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden.

Benötigte Unterlagen

Einzureichende Unterlagen für Hamburg Digital „Check“ Modul I

  • Förderantrag
  • KMU-Erklärung
  • De-Minimis-Erklärung
  • Angebote
  • Nachweis der Gewerbetätigkeit
  • Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers (Entfällt, wenn keine Vollmacht erteilt wird)
  • Gewerbesteueranmeldung und Vorsteueranforderungsbescheinigung des zuständigen Hamburger Finanzamte (gilt für Start-up-Unternehmen)
  • Legitimation des Antragstellers bzw. des Bevollmächtigten

Einzureichende Unterlagen für Hamburg Digital „Invest“ Modul II

  • Förderantrag
  • KMU-Erklärung
  • De-Minimis-Erklärung
  • Angebot
  • Nachweis der Gewerbetätigkeit
  • Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers (Entfällt, wenn keine Vollmacht erteilt wird)
  • Realisierungskonzept (wenn bereits Modul I in Anspruch genommen wurde und der Förderantrag die Umsetzung der Ergebnisse aus Modul I beinhaltet)
  • Stellungnahme zur Förderwürdigkeit (Haben Sie Modul I in Anspruch genommen und ein Realisierungskonzept vorliegen, entfällt dieser Punkt)
  • Gewerbesteueranmeldung und Vorsteueranforderungsbescheinigung des zuständigen Hamburger Finanzamte (gilt für Start-up-Unternehmen)
  • Legitimation des Antragstellers bzw. des Bevollmächtigten

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:                
Bitte beachten Sie, dass der Antrag durch das Unternehmen selbst zu stellen ist. Die im Antrag bestehende Möglichkeit der Bevollmächtigung bezieht sich dabei nicht auf das eingebundene Beratungsunternehmen, sondern auf Vertretungsberechtigte im antragstellenden Unternehmen.

Fristen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

 

Verfahrensablauf

  • Das Förderprogramm können Sie über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank beantragen.
  • Für die Beantragung des Förderprogramms müssen Sie sich einmalig registrieren und können sich anschließend mit Ihrem Benutzer anmelden.
  • Den Antrag reichen Sie online über das Portal ein.
  • Benötigen Sie eine Stellungnahme zur Förderwürdigkeit, muss diese separat vor Antragstellung bei einem go-digital-Berater oder beim Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg vorab beantragt und mit dem Förderantrag eingereicht werden.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung.
  • Nach dem Erhalt der Bewilligung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
  • Nach der Bewilligung haben Sie 12 Monate Zeit zur Umsetzung der Beratung oder der Maßnahmen.
  • Nach Beendigung des Projektes reichen Sie den Zahlungsabruf ein.
  • Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss ausgezahlt.

Dauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Bewilligungsfrist, innerhalb dieser 12 Monate muss die Beratung bzw. die Umsetzung des Projektes erfolgen.

Die Programmlaufzeit entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie unter: https://www.ifbhh.de/api/services/document/2876.

Sofern vor Ablauf dieses Termins alle Fördermittel vergeben wurden, tritt die Richtlinie mit dem Tag der Erstellung des letzten Zuwendungsbescheids außer Kraft.

Gebühren

Kostenart: kostenlos

Bemerkung: Es fallen keine Kosten an, es sei denn, dass für die erforderliche Stellungnahme ein im Rahmen des Bundesprogramms „go-digital“ zertifizierter Berater beauftragt wird.

Rechtsbehelf

Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Digitalisierung der Hamburger Wirtschaft

URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/2876

Adresse und Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

E-Mail: digital@ifbhh.de

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2024