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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen beantragen

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Um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten verursacht werden, vorzubeugen und diese zu bekämpfen, sowie für Maßnahmen aus Monitoring- und Tiergesundheitsprogrammen können Sie finanziell unterstützt werden.
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Beschreibung der Leistung

Sie können finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Vorbeugung, Bekämpfung, Überwachung und Ausrottung von Tierseuchen, seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen bei Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Pferden erhalten. Dies gilt auch für Maßnahmen aus Überwachungs- und Tiergesundheitsprogrammen. Diese Unterstützung wird als freiwillige Leistung der zuständigen Stelle gewährt, um die Tiergesundheit zu fördern und letztendlich die Verbraucher zu schützen. 

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Bestand an Tieren und Änderung betreffend Ihres Tierbestandes ordnungsgemäß gemeldet.
  • Sie haben die Beiträge an die Tierseuchenkasse (TSK) Hamburg fristgerecht entrichtet. 
  • Die Maßnahmen werden in der jeweils geltenden Beihilfesatzung und die weiterführenden Voraussetzungen geregelt.
  • Die erbrachten Leistungen entsprechen den Vorschriften der jeweils geltenden Beihilfesatzung der EU.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse der Genotypisierungen
  • Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen
  • Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren
  • Anerkennung der Bestände

Zu Beachten

In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.

Verfahrensablauf

  • Verwenden Sie das Formblatt der zuständigen Stelle, um die Beilhilfen zu beantragen und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Die zuständige Stelle berechnet gegebenenfalls die Höhe der Beihilfen.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der zuständigen Stelle und dem Institut für Hygiene und Umwelt.  Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an Sie als Beihilfeempfänger gewährt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel wenige Wochen.

Gebühren

Keine.

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 14.09.2024