Hamburg.deHamburg ServiceZuschüsse für vorbeugende Maßnahmen für Schafe...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen für Schafe und Ziegen beantragen

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Sie können Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen bei Schafen und Ziegen erhalten.
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Beschreibung der Leistung

Sie können Beihilfen für Maßnahmen zur Früherkennung und zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen bei Schafen und Ziegen beantragen. 
Sie erhalten die Beihilfen als freiwillige Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen auf Brucellose sowie für die amtliche Tierkennzeichnung und der damit verbundenen Beratung ausgezahlt. Sie können ebenfalls Beihilfen für die Entfernung und Beseitigung von Falltieren beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben die Tiere odrnungsgemäß gemeldet. Neue Tiere haben Sie nachgemeldet.
Sie haben die Beiträge  an die Tierseuchenkasse Hamburg fristgerecht entrichtet. 

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse der Genotypisierungen
  • Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen
  • Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren und 
  • Anerkennung der Bestände

Zu Beachten

In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

Fristen

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Verfahrensablauf

  • Verwenden Sie das Formblatt der zuständigen Stelle, um die Beilhilfen zu beantragen und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Die zuständige Stelle berechnet gegebenenfalls die Höhe der Beihilfen.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der zuständigen Stelle und dem Institut für Hygiene und Umwelt. Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an Sie als Beihilfeempfänger gewährt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel wenige Wochen.

Gebühren

Keine.

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 06.09.2024