Beschreibung der Leistung
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Wenn Sie einer Person, die diese Kriterien erfüllt, kündigen möchten, benötigen Sie vorab die Zustimmung des Integrationsamtes. Eine ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Eine Kündigung, die Sie ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (soweit im Betrieb vorhanden) aussprechen, ist ebenfalls unwirksam.
Sie benötigen die Zustimmung des Integrationsamtes unabhängig vom Kündigungsgrund (personen-, betriebs- oder verhaltensbedingt). Der Sonderkündigungsschutz gilt auch unabhängig davon, wie groß Ihr Betrieb ist. Eine Zustimmung des Integrationsamtes brauchen Sie bei allen Arten von Kündigungen (ordentlich, außerordentlich, fristlos, Änderungskündigung).