Voraussetzungen
- Sie benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit im Luftverkehr eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Benötigte Unterlagen
- Kopie Ausweisdokument Vorder- und Rückseite (Personalausweises oder Reisepasses)
- Nachweis über die Wohnorte der letzten 10 Jahre
- Falls Ihr Wohnsitz in den vergangenen 5 Jahren mehr als 6 Monate lang im Ausland war: Straffreiheitszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis
- Nachweis zu Beschäftigungszeiten der letzten 5 Jahre (Tag genau)
- Für Pilotinnen und Piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschüler: Bestätigung der Flugschule; bei Wiederholungsprüfungen: Pilotenlizenz
- Für Selbstständige: Gewerbeanmeldung
- Bei Verlängerung: Bescheid der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung
Zu Beachten
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.
Änderungen müssen Sie sofort der zuständigen Stelle melden.
Fristen
Stellen Sie den Antrag mindestens 1 Monat vor Ihrem Arbeitsantritt.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist 5 Jahre gültig.
Eine Wiederholungsüberprüfung müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen.