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Behörde für Wirtschaft und Innovation

Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr durchführen

Hier erfahren Sie, wo und wie Sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob Sie eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen. Diese benötigen Sie im Zusammenhang mit einer Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens und betrifft zum Beispiel folgende Personengruppen:

  • Pilotinnen und Piloten
  • Flugschülerinnen und Flugschüler
  • Lieferanten, Händler und Reinigungsunternehmen
  • Sicherheitskontrollpersonal
  • Abfertigungsmitarbeitende
  • Transportpersonal
  • Luftfrachtkontrollpersonal.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit im Luftverkehr eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie Ausweisdokument Vorder- und Rückseite (Personalausweises oder Reisepasses)
  • Nachweis über die Wohnorte der letzten 10 Jahre
  • Falls Ihr Wohnsitz in den vergangenen 5 Jahren mehr als 6 Monate lang im Ausland war: Straffreiheitszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis
  • Nachweis zu Beschäftigungszeiten der letzten 5 Jahre (Tag genau)
  • Für Pilotinnen und Piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschüler: Bestätigung der Flugschule; bei Wiederholungsprüfungen: Pilotenlizenz
  • Für Selbstständige: Gewerbeanmeldung
  • Bei Verlängerung: Bescheid der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung

Zu Beachten

Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.


Änderungen müssen Sie sofort der zuständigen Stelle melden.

Fristen

Stellen Sie den Antrag mindestens 1 Monat vor Ihrem Arbeitsantritt.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist 5 Jahre gültig.

Eine Wiederholungsüberprüfung müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen. 

 

Verfahrensablauf

Verfahren für eine schriftliche Antragstellung:

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen diesen zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein. Von dort aus werden Ihre Unterlagen an die Luftsicherheitsbehörde weitergegeben.
  • Die Luftsicherheitsbehörde prüft Ihren Antrag und holt zu diesem Zweck Auskünfte bei anderen Stellen, wie zum Beispiel der Polizei oder dem Verfassungsschutz, ein.
  • Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen eingeholt.
  • Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber erhalten einen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde über das Ergebnis.

Verfahren für eine elektronische Antragstellung:

  • Sie erstellen ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Hamburg.
  • Sie füllen den Online-Antrag aus und laden Sie alle Nachweise hoch.
  • Sie senden den Antrag digital an die zuständige Stelle.
  • Für Beschäftigte: Drucken Sie das Antragsformular nach Abschluss aus, unterzeichnen es und senden es postalisch an die Behörde.
  • Die Luftsicherheitsbehörde prüft Ihren Antrag und holt zu diesem Zweck Auskünfte bei anderen Stellen, wie zum Beispiel der Polizei oder dem Verfassungsschutz, ein.
  • Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen eingeholt.
  • Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber erhalten einen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde über das Ergebnis.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Die Gebühren betragen 60,00 EUR.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Luftsicherheitsbehörde

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 15.11.2025