Beschreibung der Leistung
Die Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile werden in der Regel an unterschiedlichen Tagen geprüft. Der schriftliche Prüfungsteil wird bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit durchgeführt.
Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) angezeigt. Die zuständige Stelle weiß, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie werden von der diese in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtig.
Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertretern, Arbeitnehmervertretern und Lehrervertretern, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht. Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend.
Eine Zwischenprüfung kann für Sie entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung von mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.
Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.