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Einsicht in ein festgelegtes Sanierungsgebiet nehmen

Sie haben das Recht, in eine Sanierungssatzung für ein Sanierungsgebiet Einsicht nehmen zu können.

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Beschreibung der Leistung

In einer Sanierungssatzung ist festgelegt, wie ein bestimmtes Stadtviertel oder ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde durch eine Sanierung lebenswerter gemacht werden soll.
Neue Sanierungssatzungen können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune die gewünschte Sanierungssatzung noch nicht im Internet bereit haben Sie ein Recht darauf diese bei der Kommune einzusehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Die Sanierungssatzung besteht im Allgemeinen aus:

  • Satzungstext mit Angaben zu Zielsetzungen, des festgelegten Sanierungsgebietes, zum Maßnahmenkatalog und weitere
  • Planzeichnung (Übersichtsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
  • Anlagen; zum Beispiel Gutachten, Untersuchungen und andere

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Sanierungssatzungen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie eine Sanierungssatzung vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 143 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__143.htmlURL

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Stadtplanung

Letzte Aktualisierung: 13.06.2025