Beschreibung der Leistung
Sie sind in die Kirche oder eine andere steuererhebende Religionsgemeinschaft in Deutschland eingetreten? Dann sind Sie verpflichtet, Kirchensteuern zu zahlen.
Ihr Kircheneintritt wird automatisch in Ihren elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) hinterlegt. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber keinen Nachweis vorlegen.