Beschreibung der Leistung
Sie treten in eine steuererhebende Religionsgemeinschaft ein oder wieder ein, indem Sie eine Erklärung gegenüber der entsprechenden Religionsgemeinschaft abgeben. Der HamburgService vor Ort ist für die Änderungen der Religionszugehörigkeit zuständig, da die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf Meldedaten basieren. Die Finanzämter können die Religionszugehörigkeit nicht ändern.